Im Grunde ist das Thema durch und die Nachricht bereits ein paar Tage alt. Manche Mühlen malen eben langsamer, und kommt die offizielle Meldung erst heute. Als einer der letzten Länder hebt Hessen die Maskenpflicht in Bus und Bahn auf.
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Seit einer Woche ist die Maskenpflicht in Wiesbadens Fußgängerzonen aufgehoben. Das gilt jetzt auch für die Haltestellen von ESWE-Verkehr. Laut der neuen Coronavirus-Schutzverordnung gilt diese von Freitagmorgen, 0:00 Uhr, nicht mehr.
In Wiesbaden kann des Mundschutz vom 21. Juni an häufiger in der Tasche gelassen werden. Die Stadt lockert die Corona-Regeln und hebt die Maskenpflicht in der Fußgängerzone, auf dem Bahnhofsvorplatz und im Bereich des Berufsschulzentrums auf.
Wer heute morgen mit einer einfachen medizinischen Maske an der Haltestelle stand und in den Bus eingestiegen ist, hat sich falsch verhalten. Nicht absichtlich, das ist klar. Mit Inkrafttreten der Bundesnotbremse ist von heute an in allen Bereichen des ÖPNV das Tragen einer FFP2 Maske Pflicht. FFP3 Masken sind auch zugelassen.
Wenn die Fahrkarten-Kontrolleure im Bus auftauchen, ändert sich die Atmosphäre oft schlagartig. Und zum Jahreswechsel heißt es dann nicht nur: „Die Fahrkarten bitte!“, sondern durchaus auch :„Haben Sie keine Maske dabei!“
Die Infektionszahlen steigen und vor allem in der Stadt lauert die Gefahr, sich ungewollt mit Corona anzustecken. Die Pflicht, auch in der Wiesbadener Innenstadt einen Schutz von Mund und Nase zu tragen, ruft Dispute und Meinungsverschiedenheiten hervor.
Aktuell gibt es in Wiesbaden und Hessen eine Maskenpflicht für den öffentlichen Verkehr und den Einzelhandel. Seit Sonntag gilt die auch in Teilen der Wiesbadener Innenstadt. Auch für öffentliche Gebäude gilt die Maskenpflicht. Wo, das ist jetzt an vielen Ecken auch sichtbar.
An der Bushaltestelle, in der Innenstadt, im Bus, in der Schule, in öffentlichen Gebäuden und jetzt auf den Wiesbadener Wertstoffhöfen. Wer ohne Maske aus dem Haus geht, ist oft aufgeschmissen.
Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt hat am 13. November getagt und Verkehrsflächen benannt, wo ab Sonntag bis auf weiteres zwischen 10:00 und 20:00 Uhr im Rahmen der Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung eine Maskenpflicht gilt.
Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am 4. November beschlossen, dass von nächsten Montag an in allen Grundschulen der Stadt auch im Unterricht die Maskenpflicht gilt. Die Frage nach den öffentlichen Plätzen wurde auf Freitag vertagt.
Die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen während des Unterrichts ist seitens des Landes Hessen in Paragraf 3 der Zweite Verordnung festgeschrieben: nicht aber für die Klassen 1 bis 4.
Wiesbadens Stadtpolizei weitet die gezielten Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr aus. Ünerprüft wird dabei nicht nur, ob der Mund-Nase-Schutz getragen wird, sondern auch, ob er richtig sitzt und Mund und Nase beedeckt.
Wiesbadens „Corona“-Verwaltungsstab hat sich am Mittwoch unter der Leitung von Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz mit den von Montag ab geltenden neuen Richtlinien für den öffentlichen Raum befasst. Demnach gilt ab dem 27. April für die Bürger in Geschäften sowie allen Bussen die Maskenpflicht.
Die Empfehlungen eine Make zu tragen haben nicht gefruchtet, Inzwischen gibt es in jedem zweiten Land die Maskenpflicht. Vom 27. April gilt in Wiesbaden – Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg und Berlin – die Pflicht, Mund und Nase beim Einkaufen und in allen Bussen und Bahnen zu bedecken.