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Als Streik wird die gemeinsame vorübergehende Arbeitsniederlegung der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer eines Betriebs bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein gesetzlich zulässiges Arbeitskampfmittel der Gewerkschaft zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Forderungen, z. B. Lohnerhöhungen, Arbeitszeitverkürzung. Wichtig! Ein Streik wird nur anerkannt, wenn er von der Gewerkschaft nach vergeblichen Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern organisiert und geleitet wird – nicht von der Gewerkschaft organisierte wilde Streiks sind verboten. (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)

Streik legt viele Kitas lahm

Was sich in Fulda oder in Kassel gestern abzeichnete, erreichte am Donnerstagmorgen in Wiesbaden. Rund 900 städtische Angestellte aus allen Bereichen sind Streik-Aufruf von ver.di gefolgt. Besonders betroffen waren Wiesbadens Kitas.

Warnstreik: ver.di ruft zu Streiks in Wiesbaden auf

Am Mittwoch in Nord – und Mittelhessen, am Donnerstag in Wiesbaden. Um den Druck in der laufenden Tarifrunde im öffentlichen Dienst zu erhöhen, ruft Ver.di für Donnerstag auch in Wiesbaden zu ersten Warnstreiks auf: kommunal Beschäftigte der Landeshauptstadt und ihrer Eigenbetriebe sollen die Arbeit niederlegen.

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