Urlaubsverfahren, Ausbildungsförderung und betriebliche Altersversorgung sind Antworten auf branchenspezifische Herausforderungen der Bauwirtschaft.
Unter dem Dach von SOKA-BAU mit Sitz in Wiesbaden sind zwei gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft vereint: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG.
Branchenlösungen
Spezifische Arbeitsbedingungen in der Bauwirtschaft – häufige Arbeitgeberwechsel, fehlende stationäre Produktionsstätten, überwiegend kleingewerbliche Unternehmensstrukturen und starke Witterungsabhängigkeit – erfordern spezifische Branchenlösungen. Auf tarifvertraglicher Grundlage sichern ULAK und ZVK betriebsübergreifend Urlaubsansprüche, schließen Versorgungslücken und stellen die Berufsausbildung auf sichere finanzielle Füße. Von den Leistungen profitieren rund eine Million Arbeitnehmer, 80000 Arbeitgeber, 40000 Auszubildende und 360000 Bauprofis im Ruhestand. Die ZVK ist nach Zahl der versicherten Personen die größte Pensionskasse Deutschlands mit mehrfach ausgezeichnetem nachhaltigem Anlagemanagement.
SOKA-BAU schließt Rentenlücken
SOKA-BAU sichert den Anspruch sowie die Übertragbarkeit des Jahresurlaubs zu einem neuen Arbeitgeber für alle Bauarbeitnehmer auf Baustellen in Deutschland. SOKA-BAU schließt die Rentenlücke durch eine branchenweite Zusatzversorgung, die für alle Baubeschäftigten gilt. SOKA-BAU finanziert bundesweit die Ausbildung für jährlich 40000 Auszubildende in Betrieben und überbetrieblichen Ausbildungsstätten, um dem innerhalb der Bauwirtschaft herrschenden massiven Fachkräftemangel zu begegnen.
Tarifverträge
Die Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge über die Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft ist die zentrale Voraussetzung und gewährleistet, dass alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Baubranche von den Verfahren profitieren, unabhängig von deren Tarifbindung durch Verbandsmitgliedschaft des Betriebs und Gewerkschaftsmitgliedschaft der Beschäftigten, und für alle auf deutschen Baustellen aktiven in- und ausländischen Betriebe sowie Arbeitnehmer die gleichen Bedingungen gelten.
Mindestlohn
Ordentliche Baubetriebe müssen sich massiv mit der Billiglohnkonkurrenz aus dem In- und Ausland auseinandersetzen. SOKA-BAU sorgt daher gemeinsam mit dem Zoll für die Einhaltung des branchenweitern Mindestlohns und des Urlaubsverfahrens. Dies gilt für in- und ausländische Betriebe. SOKA-BAU nimmt so eine wichtige Ordnungsfunktion ein.
Nachwuchsförderung
SOKA-BAU sichert über die tariflichen Sozialkassenverfahren die Attraktivität und den fairen Wettbewerb in der Baubranche, unterstützt die Nachwuchsförderung und gewährleistet eine branchenweite überbetriebliche Altersversorgung. Die Baubranche wird im Dialog mit den Tarifvertragsparteien weiterentwickelt und ist damit oftmals Vorbild für weitere Industrie- und Wirtschaftsbereiche.
Weitere Informationen über Soka-Bau finden Sie unter www.soka-bau.de.
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