Lief alles erst freiwillig, hat sich die Pflicht durchgesetzt. Von nächster Woche an, kostet das Nichttragen einer Maske 50 Euro. Damit soll die Verbreitung durch Niesen, Husten oder nur Ausatmen im öffentlichen Raum gestoppt werden.
Die Hessische Landesregierung hat am Dienstagabend eine Maskenpflicht beschlossen. Diese gilt ab dem kommenden Montag. Bürger müssen ab dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten. Dessen ungeachtet sei das Abstandhalten trotzdem weiterhin oberstes Gebot, so Bouffier.
„Durch die Maskenpflicht wird ein erhöhter gegenseitiger Schutz gerade an den Orten erreicht, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen wie etwa beim Bus- und Bahnfahren.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose
Als Mund-Nasen-Schutz zählt jeder Schutz vor Mund und Nase, der auf Grund seiner Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern.
„Kontaktbeschränkungen und die Abstandsregeln werden durch das Tragen einer Alltagsmaske nicht außer Kraft gesetzt.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Mitarbeiter entbehrlich, soweit anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Klose weist außerdem darauf hin, dass es sich bei dem von Bürgern verwendeten Mund-Nasen-Schutz um eine sogenannte Alltagsmaske handeln sollte. Nach wie vor gilt: Die professionellen medizinischen Masken müssen dem medizinischen Personal vorbehalten sein.
50 Euro fürs Nichttragen
Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn Bürger keine Maske aufhaben und nachdem sie angesprochen worden sind, keine aufsetzen, kann in Wiesbaden und Hessen ein wiederholter Verstoß mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden. (Maskenpflicht in Hessen ©2020 Pixbay | bearbeitet ∆)
Markenpflicht im Vergleich
Maskenpflicht | ja | nein | Empfehlung |
Schlesweig-Holstein | ab 29.04.20 | ||
Sachsen | ab 20.04.20 | ||
Baden-Württemberg | ab 27.04.20 | ||
Sachsen-Anhalt | ab 23.04.20 | ||
Thüringen | ab 24.04.20 | ||
Bayern | ab 27.04.20 | ||
Hamburg | ab 27.04.20 | ||
Niedersachsen | X | X | |
Nord-Rhein Westfalen | X | X | |
Rheinland-Pfalz | X | X | |
Hessen | ab 27.04.20 | ||
Brandenburg | X | X | |
Berlin | ab 27.04.20 | ||
Mecklenbur-Vorpommern | ab 27.04.20 | ||
Bremen | X | X |
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