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Corona und Schule ©2020 Alexandra_Koch auf Pixabay

Maskenpflicht in Wiesbadens Grundschulen

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am 4. November beschlossen, dass von nächsten Montag an in allen Grundschulen der Stadt auch im Unterricht die Maskenpflicht gilt. Die Frage nach den öffentlichen Plätzen wurde auf Freitag vertagt.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

In manchen Schulen gilt die Maskenpflicht im Unterricht, in anderen nur auf dem Schulhof – jedes Schule regelt das anders. Damit ist jetzt Schluss.

In den vergangenen Tagen herrschte Unklarheit über die Tragepflicht von Mund-Nasen-Bedeckungen während des Unterrichts in Grundschulen. Bisher gab es dort keine Maskenpflicht, sondern nur eine dringende Trageempfehlung des Gesundheitsamtes. Das hatte zur Folge, dass jeder Schulleiter eine Entscheidungen für ihre oder seine Grundschule treffen musste. Um eine einheitliche Regelung in Wiesbaden zu haben, hat der Verwaltungsstab beschlossen, dass erst einmal bis einschließlich Freitag, 27. November, für alle Grundschulen in Wiesbaden die Maskenpflicht auch im Unterricht gilt. Die Grundschulen werden in einem gesonderten Schreiben über die Details und Hintergründe informiert.

Schulsport & Maskenpflicht

Laut Landesverordnungen ist Schulsport in allen Schulen aktuell nur gestattet, sofern ein umfassendes Hygienekonzept vorliegt und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Um auch hier eine einheitliche Regelung für Wiesbaden zu schaffen, diskutierte der Verwaltungsstab über ein generelles Schulsportverbot in geschlossenen Räumen einschließlich Schwimmbädern. Es gab in Wiesbaden bereits ein solches Verbot, doch die entsprechende kommunale Allgemeinverfügung ist ausgelaufen. Ausgenommen von dem Verbot war der kontaktfreie Schulsport im Freien. Der Verwaltungsstab wird sich mit dem Thema in seiner nächsten Sitzung am Freitag, 6. November, erneut beschäftigen und dann eventuell einen Beschluss dazu fassen. Das gilt auch für eine Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen und Flächen wie zum Beispiel der Fußgängerzone oder dem Bahnhofsvorplatz.

Aufhebung der Allgemeinverfügung

In Wiesbaden gelten für Kontaktbeschränkungen aktuell gleichzeitig Landesverordnungen und kommunale Allgemeinverfügungen. Damit Bürger in Zukunft schneller erkennen können, woran sie sich halten müssen, wird die kommunale Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Kontakten zeitnah aufgehoben. Es gelten dann nur noch die Vorgaben aus der Landesverordnung. Danach gilt:

  1. Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens zehn Personen gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  2. Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen sind zulässig, wenn Hygiene- und Abstandsregeln sowie weitere Vorgaben aus der Landesverordnung eingehalten werden.

Bereits seit Montag unterstützen 15 Bundeswehrsolden das Gesundheitsamt bei der Kontaktnachverfolgung, der Indexpersonenbetreuung und am Quarantänetelefon. Sie sind täglich von 9:00 bis 17:00 Uhr im Einsatz, auch an Wochenenden. Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister sowie Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz haben die Soldaten am Mittwoch, 4. November offiziell in der Landeshauptstadt begrüßt und ihnen ebenso wie den städtischen Mitarbeitern vor Ort für ihren Einsatz gedankt.

Maske gleich Maske?

Maskenpflicht zulässig oder nich? Gardinenstoff, Baumwollstoff, ffp2-Maske oder vielleicht ein Plexiglas Visier? Fragen, mit denen sich die Verwaltungsgerichte bundesweit irgendwann auseinander gesetzt haben oder setzen müssen – denn Eltern und Schüler sind erst einmal erfinderisch. Die Wiesbadner Rechtsanwältin Sibylle Schwarz hat sich hier eingearbeitet. Und sie weiß wo wann welches Thema in Deutschland bereits behandelt wurde. Wenn dies auch nicht zwingend für Hessen bindend ist. Schwarz weiß aber auch, das etwa das Verwaltungsgericht Rheinland Pfalz der Plexiglasscheibe vor Mund und Nase eine Absage erteilt hat. Das Verwaltungsgericht im Nachbarland hat entschieden, das eine Maske aus einem festen, textilen Stoff zu tragen sei, der eng anliegen muss, damit Aerosole nicht seitlich vorbeikönnen. Ebenso weiß sie, dass inzwischen mehrere Gerichte entschieden haben, dass durch die Maskenpflicht das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit in der Schule nicht eingeschränkt wird. Daran orientierten sich die Gerichte untereinander.

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Viele Informationen zu Wiesbadens Schulen finden Sie unter www.wiesbaden.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.