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Coronavirus Lock Down

Pflicht: Maske tragen in Wiesbadens Innenstadt

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt hat am 13. November getagt und Verkehrsflächen benannt, wo ab Sonntag bis auf weiteres zwischen 10:00 und 20:00 Uhr im Rahmen der Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung eine Maskenpflicht gilt.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 3

3604 positiv geteste Personen, 90 und 1684 neue Infektionen in Stadt und Land. Bundesweit binnen 24 Stunden 23542 neue Infektionen. Die Maskenpflicht soll helfen.

Die absoluten Zahlen unterliegen mehr oder weniger Schwankungen. Es sind Momentaufnahmen. Wichtige ist die Betrachtung über einen längeren Zeitraum: der sogenannte Sieben-Tage-R-Wert. Laut RKI-Lagebericht vom Donnerstagabend liegt er unter eins, in Wiesbaden über eins. Das heißt, dass 100 Infizierte rechnerisch etwa 93 weitere Menschen anstecken. Erst wenn der Wert über einen längeren Zeitraum unter eins liegt, kann davon ausgegangen werden, dass sich der Ausbruch wieder verkleinert. Unterm Strich ist festzuhalten, dass die Zahl der Infektionen trotz Höchststände nicht mehr so rasant zunimmt wie noch im Oktober: wohlgemerkt in bundesweiter Betrachtung. Doch auch in Wiesbaden ist der R-Wert in den vergangenen Tagen auf 1,0 gesunken. Mit der Maskenpflicht soll der Wert dort gehalten werden.

Trotzdem…

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am 13. November getagt und weiter Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. So gilt von Sonntag an auf verschiedenen Straßen und Flächen laut Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung für stark frequentierte Verkehrswege eine Maskenpflicht: temporär von 10:00 bis 20:00 Uhr.

„Die aktuelle Situation der Corona-Pandemie und die hohen Infektionszahlen, lassen keine Entspannung erkennen. Darum müssen wir zu dieser Maßnahme greifen. Im Rahmen der Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung gilt ab Sonntag auch unter freiem Himmel die Maskenpflicht.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz

An öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen oder sich nicht nur vorübergehend aufhalten und an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann, ist ab Sonntag, 15. November, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Maskenpflicht auf frequentierten Verkehrswege

Zu den stark frequentierten Verkehrswegen, Plätzen und Flächen unter freiem Himmel, auf denen eine durchgängige Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht sichergestellt werden kann und wo dementsprechend eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist, zählen in der Landeshauptstadt Wiesbaden folgende Örtlichkeiten und Flächen zu den nachfolgend benannten Zeiten – von 10:00 bis 20:00 Uhr der Innenstadtbereich, der durch die folgenden Straßen umschlossen ist:
• Kirchgasse ab der Einmündung zur Rheinstraße bis zur Einmündung der Schulgasse
• Schulgasse ab der Einmündung zur Kirchgasse bis zur Einmündung der Neugasse
• Neugasse ab der Einmündung zur Schulgasse bis zur Einmündung der Mauergasse
• Mauergasse ab der Einmündung zur Neugasse bis zur Einmündung der Markstraße
• Marktstraße ab der Einmündung zur Mauergasse bis zur Einmündung der Friedrichstraße
• Friedrichstraße ab der Einmündung zur Markstraße bis zur Einmündung der De-Laspée-Straße
• De-Laspée-Straße übergehend in die Straße Marktplatz bis zur Höhe der Hausnummer 7
• Straße Marktplatz ab der Hausnummer 7 abzweigend in Richtung der Hausnummer 1 der Straße Schloßplatz (Gebäude des Hessischen Landtags) unter Ausschluss der nördlich hiervon gelegenen Flächen der Marktkirche sowie des Schlossplatzes
• Straße Schlossplatz ab der Hausnummer 1 bis zur Einmündung der Marktstraße
• Marktstraße ab der Einmündung der Straße Schloßplatz bis zur Einmündung der Langgasse
• Langgasse ab der Einmündung zur Marktstraße bis zur Einmündung der Webergasse
• Webergasse ab der Einmündung zur Langgasse und sodann übergehend in die Coulinstraße bis zur Einmündung der Schwalbacher Straße
• Schwalbacher Straße ab der Einmündung zur Coulinstraße auf der Seite der ungeraden Hausnummern bis zur Eimündung der Rheinstraße
• Rheinstraße auf ihrer nördlichen Seite ab der Einmündung der Schwalbacher Straße bei Hausnummer 59 bis zur Einmündung zur Kirchgasse bei Hausnummer 49.

Bahnhofsvorplatz

Weiterhin gilt die Maskenpflicht ganztägig auf dem Bahnhofsvorplatz (begrenzt durch das Gebäude des Einkaufszentrums „Lili“, den Kaiser-Friedrich-Ring, die Salzbachstraße sowie das Gebäude des Hauptbahnhofs) nebst der gesamten Fläche der Unterführung vom Bahnhofsvorplatz zur Bahnhofstraße beziehungsweise zum Kaiser-Friedrich-Ring auf der Seite der geraden Hausnummern.

Berufsschulzentrums

Im Bereich des Berufsschulzentrums gilt die Maskenpflicht von 7:00 bis 16:00 Uhr auf den folgenden Straßen – diese im jeweiligen Bereich insgesamt in voller Breite einschließlich beider Straßenseiten – im Bereich des Berufsschulzentrums:
• Welfenstraße ab der Einmündung zur Hasengartenstraße bis zur Einmündung der Wettiner Straße / Brunhildenstraße;
• Brunhildenstraße ab der Einmündung der Welfenstraße bis zur Einmündung der Hermann-Jansen-Straße.

Die Mund-Nasen-Bedeckung darf kurzzeitig zum Verzehr von Nahrungsmitteln und Getränken oder zum Konsum von Tabakwaren an Ort und Stelle abgesetzt werden, soweit dabei ununterbrochen ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann oder zu diesen eine geeignete Trennvorrichtung vorhanden ist.

Foto: ©2020 Volker Watschounek

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Die offizielle Internetseite der Stadt mit allen Fakten zu Corona finden Sie unter: www.wiesbaden.de.

 

3 Kommentare

3 Kommentare

  1. Anonym sagt:

    In diesem Bericht wurde nicht Bußgeld-Höhe erwähnt ! ?

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.