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Maskenpflicht zum Schulstart, aber nicht nur in der Schule

Maskenpflicht im freien gekippt

In Wiesbaden kann des Mundschutz vom 21. Juni an häufiger in der Tasche gelassen werden. Die Stadt lockert die Corona-Regeln und hebt die Maskenpflicht in der Fußgängerzone, auf dem Bahnhofsvorplatz und im Bereich des Berufsschulzentrums auf.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Aufatmen in der Fußgängerzone, Maske ziehen in Bus, Bahn und den Haltestellen. Bei Boulen wieder ein Bierchen trinken und Opa im Krankenhaus besuchen: Ab Montag ist all das wieder erlaubt. Die Maskenpflicht ist aufgehoben.

Die Allgemeinverfügung, mit der Maskenpflicht in den Fußgängerzonen, auf dem Bahnhofsvorplatz und im Bereich des Berufsschulzentrums angeordnet wurde, ist zu nächsten´Montag aufgehoben. Sofern der nötige Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab dem 21. Juni nicht mehr erforderlich. Außerdem gibt es Lockerungen beim Alkoholkonsumverbot und für Krankenhausbesuche.

„Die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden liegt seit Längerem unter dem Wert von 50. Deshalb  hat der Verwaltungsstab beschlossen, die Allgemeinverfügungen aufzuheben beziehungsweise zu lockern.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister Dr. Oliver Franz

In Wiesbaden gelten – wie in allen hessischen Städten – noch mindestens bis zum 27. Juni die Vorgaben aus der hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV). Diese regelt unter anderem, wie viele Personen sich in der Öffentlichkeit treffen dürfen und welche Auflagen etwa Händler, Gastronomen, Kulturschaffende und Sportvereine beachten müssen. Zusätzlich hatte Wiesbaden städtische Allgemeinverfügungen erlassen, unter anderem um wie vom Land vorgeschrieben Vorgaben der CoKoBeV zu konkretisieren. Da sich die Pandemielage zuletzt günstig entwickelt hat, werden diese Allgemeinverfügungen an die neue Situation angepasst.

Wo Masken getragen werden müssen

In der Fußgängerzone, auf dem Bahnhofsvorplatz und im Bereich des Berufsschulzentrums muss ab Montag, 21. Juni, keine Maske mehr getragen werden, vorausgesetzt der nötige Mindestabstand von 1,5 Meter wird eingehalten. Die entsprechende Allgemeinverfügung läuft aus. Die CoKoBeV schreibt weiterhin eine Maskenpflicht unter anderem in Bussen, Bahnen sowie an den Haltestellen vor. Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin auf dem Wochenmarkt und in bestimmten Innenräumen.

Alkoholverbotszonen

Das Alkoholkonsumverbot gilt von Montag an nur noch in der Altstadt, konkret im Schiffchen, also unter anderem im Prinzengäßchen, in der Grabenstraße, in der Wagenmannstraße, in der Kleinen Langgasse und in der Alfons-Paquet-Straße. Dort ist auch der Alkoholverkauf zum Vor-Ort-Verzehr außerhalb von gastronomischen Flächen untersagt. Da Straßen und Gassen im Schiffchen besonders eng sind, können dort erfahrungsgemäß die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden. Der Verwaltungsstab hat deshalb beschlossen, das Alkoholverbot im Schiffchen bis zum 18. Juli zu verlängern. Auf folgenden Flächen und Plätzen läuft das Verbot dagegen aus, da dort die Mindestabstände zwischen den Gruppen, die sich zulässigerweise gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten dürfen, einfacher eingehalten werden können: im restlichen historischen Fünfeck, im Kulturpark, auf dem Bahnhofsplatz, in der Reisingeranlage, auf der Herbertanlage, im Warmen Damm, auf dem Blücherplatz, auf dem Wallufer Platz, in den Nerotalanlagen, in der Eleonoren-Anlage sowie am Schiersteiner Hafen.

Besuchsregelungen

Auch die Besuchsregelungen in Krankenhäusern ändern sich. Von Montag an dürfen Patienten täglich zwischen 15:00 und 19:00 Uhr eine Person als Besuch empfangen, vorausgesetzt, der Besuch ist geimpft, genesen oder getestet. Weitere Details veröffentlichen Krankenhäuser zeitnah in Pressemitteilungen. Juristische Grundlage für die neuen Regeln ist das Hausrecht der Krankenhäuser. Die städtische Allgemeinverfügung läuft aus.

Die Maßnahmen der Allgemeinverfügung zur Anordnung von Infektionsschutzmaßnahmen in den städtischen Ganztags- und Betreuungsangeboten gelten unverändert bis zum 18. Juli weiter. Vorerst weiterhin gültig ist auch die Allgemeinverfügung zur Bürgertestung.

Foto oben: ©2021 bobby auf Pixabay

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Die offizielle Internetseite der Stadt mit allen Corona-Nachrichten finden Sie untre www.wiesbaden.de.

 

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