Wasser verdunstet. Regen lässt auf such warten. Hitze- und Trockenperioden wechseln aneinander ab, und das zeigt sich immer deutlicher auch in den Bächen und Flüssen. Per Verordnung untersagt die Stadt daher die Wasserentnahme aus Gewässern
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In Wiesbaden kann des Mundschutz vom 21. Juni an häufiger in der Tasche gelassen werden. Die Stadt lockert die Corona-Regeln und hebt die Maskenpflicht in der Fußgängerzone, auf dem Bahnhofsvorplatz und im Bereich des Berufsschulzentrums auf.
Der Tanz in den Mai fällt wieder aus. Die Stadt hat die geltenden Allgemeinverfügungen bis zum 23. Mai verlängert. Für Krankenhäuser wird das Betretungsverbot aufrecht erhalten, in Ganztags- und Betreuungsangeboten gilt Maskenpflicht, das Alkoholverbot bleibt in seiner Form bestehen.
Testen, Impfen, Quarantäne und Kontakt so weit als möglich vermeiden gilt weiterhin als das Maß aller Dinge. Im Gleichschritt ermöglichen Bund und Länder wieder deutlich mehr Leben und setzen auf eine besonnene Öffnungsstrategie mit Notbremse. Ab dem 8. März können. Sie wieder…
Die Stadt Wiesbaden hat alle geltenden Allgemeinverfügungen bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Ferner wurden die Liste der stark frequentierten Flächen erweitert. Die Maskenpflicht in Wiesbaden gilt jetzt auch wieder im Gebiet des Berufsschulzentrums.
Vor dem Hintergrund, dass die Infektionszahlen steigen, haben sich Bund und Länder am Dienstag darauf geeinigt, auf weitere Lockerungen zu verzichten. Für feiern gibt es striktere Vorgaben. Die gesamte Erklärung als Video sehen Sie hier.
Und wieder sind die Zahlen gestiegen. Wegen des diffusen Ausbruchsgeschehens in der Landeshauptstadt Wiesbaden gilt ab dem 1. September in allem Wiesbadener Kliniken und medizinischen Einrichtungen ein Betretungsverbot für Besucher.
104 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen. Das gab es zuletzt Ende Mai. Wiesbaden antwortet und setzt Zahl der Besucher von Veranstaltungen auf 50 fest. Wenn am 26. August der Krisenstab tagt, ist mit weiteren Maßnahmen zu rechnen.
Seit Dienstagmorgen gilt die Wiesbadener Allgemeinverfügung. Danach sind Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Sport, Führungen in Museen, Gedenkstätten oder Tierparks … bis zum 21. September nur eingeschränkt möglich.