Immer wieder bearbeitet das Gesundheitsamt Infektionsfälle, die sich in der Ermittlung auf die Feierlichkeit zurückführen lassen. Beispiele sind das Sommerfest, ein Geburtstag und eine Hochzeit.
Auch wenn die Mitglieder des Wiesbadener Krisenstabs wegen der rasant steigenden Corona-Fallzahlen am Montagvormittag zusammengekommen sind, haben sie es nach den Ereignissen um die Mainzer Hochzeit erst einmal bei den Entscheidungen von Sonntagmittag belassen – und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auf Mittwoch vertagt. Seit dem gilt die Allgemeinverfügung für Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen. Am 26. August komme der Stab erneut zusammenkommen, um die aktuelle Situation neu zu bewerten und womöglich – wie in Offenbach und Hanau geschehen – Maßnahmen zur Beschränkungen des öffentlichen Lebens ergreifen. Die Grundlage für dieses Vorgehen ist die Tatsache, dass es sich um lokale nachvollziehbare Infektionsherde handelt.
Nachvollziehbar, kalkulierbar?
Die Infektionsketten werden immer länger – die marokkanische Hochzeitsfeier, die am 15, August in Mainz-Mobach stattgefunden hat, zieht große Kreise. Als Kernproblem stellte sich schnell heraus, dass dem Gesundheitsamt nach Bekanntwerden des ersten Falles seitens der infizierten Personen keine genauen Angaben zu den Kontaktpersonen gemacht wurden – gemacht werden konnten. Dadurch wurden die Ermittlungen nicht nur deutlich erschwert, sondern auch verzögerte. Dadurch ist wertvolle Zeit verloren gegangen und es dauerte einige Tage, bis das Gesundheitsamt zumindest eine unvollständige Gästeliste zur Verfügung stehen hatte und die darauf genannten Personen informieren konnte.
„Aufgrund des Ausbruchsgeschehens ist ganz klar, dass sich auf der Veranstaltung nicht an die Abstands- und Hygieneregeln gehalten wurde.“ – Dr. Kaschlin Butt, Leiterin des Wiesbadener Gesundheitsamtes.
Bis zur Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt waren die Gäste nicht in Quarantäne. Völlig normal und ungehemmt sind sie ihrer normalen Alltagsbeschäftigung nachgegangen: In Schulen, Arbeitsstätten und mit Kontakt zu weiteren Freunden und Familienmitgliedern. Neben einzelnen Schulen, deren Klassen nun vollständig unter Quarantäne stehen, betrifft es auch die ELW-Kantine. Die Mitarbeitenden, die mit der infizierten Person in Kontakt standen, befinden sich ebenfalls in Quarantäne und warten derzeit auf ihr Testergebnis.
Hochzeit: Wer stellt das Bußgeld aus?
In dem Fall der Mainzer Hochzeitsgesellschaft gibt es eine Besonderheit: Da die Veranstaltung im Mainzer Stadtgebiet stattgefunden hat, ist das dortige Gesundheitsamt zuständig – nicht das Wiesbadener. Dennoch prüfe man in Wiesbaden, ob und welche Bußgelder für die Wiesbadener Gäste verhängt werden können, so Butt weiter. Schließlich handele es sich im Nachgang um eine eindeutige Behinderung der Ermittlungsarbeit und einer einhergehenden Gefährdung für die Bevölkerung. Welche Bußgelder hier greifen, ist in Klärung. Das Gesundheitsamt weißt in diesem Zusammenhand noch einmal darauf hin, dass das Gesundheitsamt eine Zwangabsonderung anweisen kann. In Einzelfällen habe diese bereits stattgefunden, so das Gesundheitsamt.
Blick über die Stadtgrenzen
In Hanau und Offenbach gilt: (1) Veranstaltungen im Freien sind auf 100 Personen begrenzt, in geschlossenen Räumen sind maximal 50 Personen erlaubt. (2) Treffen in der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen werden auf fünf Personen oder zwei Haushalte beschränkt. (3) Treffen im privaten Rahmen und Vereinsveranstaltungen werden auf 20 Personen beschränkt. (4) Beim Betreten von Gaststätten und Übernachtungsbetrieben gilt die Maskenpflicht. (5) Für Bars, Kneipen und Restaurants gilt von 24 bis 8 Uhr eine Sperrzeit. (6) Grillen oder Picknicken sind verboten. (7) Im Rahmen der der Religionsausübung gilt die Maskenpflicht. (8) Im Unterricht in Gebieten mit einem Izidenz von über 20 gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht. (9) Der Sportunterricht wird an allen Schulen ausgesetzt. (10) Für alle außerschulischen Bildungsangeboten und der Ausbildung gilt ein Mindestabstand von 1,50 Metern und es herrscht Maskenpflicht. (11) Der Sportbetrieb im Trainings- und Wettkampfbetrieb ist nur noch eingeschränkt und kontaktfrei mit einem Mindestabstand von 1,50 Metern möglich. Trainingsgruppen sind auf höchstens 10 Personen beschränkt. (12) Der Spielbetrieb im Wettkampfsport wird ausgesetzt. (13) Die Besucherzahl in Schwimmbädern wird weiter beschränkt.
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Die offizielle Allgemeinverfügung finden Sie auf der Internetseite der Stadt unter www.wiesaden.de.