Corona und die Varianten haben den Frühling fest im Griff. Nach den aktuellen Beschlüssen gilt zu den bekannten Alkoholverbotszonen auch der Schiersteiner Hafen als solche.
Angesichts der weiterhin angespannten Lage und einem Inzidenz von über 100 hat der Verwaltungsstab 21. April die am Sonntag, 25. April, auslaufenden Allgemeinverfügungen Betretungsverbot in Krankenhäusern zu Besuchszwecken, Maskenpflicht auf stark frequentierten Flächen, Maskenpflicht in den Ganztags- und Betreuungsangeboten sowie zum Verbot des Alkoholkonsums und -verkaufs auf publikumsträchtigen Plätzen und Örtlichkeiten (Alkoholverbotszone) verlängert. Die Verfügungen gelten jetzt bis Sonntag, 23. Mai.
„Leider sind die Maßnahmen nach wie vor weiter notwendig und vom Landesgesetzgeber vorgeschrieben, um Menschen vor Infektionen zu schützen.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz
Nicht zuletzt wegen der neuen Dimensionen der britischen Variante wegen, bitten die Rathauschefs alle Wiesbadener um Verständnis und appellieren dringend daran, sich an die Maßnahmen und besonders das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu halten. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Vorgaben weiterhin kontrollieren und nötigenfalls auch mit Bußgeldern ahnden. Bei mündigen Bürgern sollte die Einhaltung dieser Pflichten allein als Rücksichtnahme jedoch selbstverständlich sein.

Ausschnitt zum Thema Alkoholverbotszonen in Wiesbaden ©2021 Openstreetmap
Wiesbadener Alkoholverbotszone(n)
Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf den nachfolgend aufgeführten Flächen und Plätzen ganztägig.
(1) Auf dem Gebiet des Historischen Fünfecks (begrenzt durch die Rheinstraße, die Schwalbacher Straße, die Röderstraße, die Taunusstraße und die Wilhelmstraße).
(2) Im Kulturpark (begrenzt durch die Murnaustraße, den Fußweg am Ende der Murnaustraße in Richtung der Gleisanlagen der Deutschen Bahn, die Gleisanlagen der Deutschen Bahn, den Parkplatz Salzbauchaue).
(3) Auf dem Bahnhofsplatz 1-3 (Bahnhofsvorplatz) einschließlich der angrenzenden Bushaltestelle „Hauptbahnhof“ am Kaiser-Friedrich-Ring (Bussteig A).
(4) In der Reisingeranlage und Herbertanlage.
(4) Auf der Fläche des Warmen Damm (einschließlich der Straße Am Warmen Damm).
(5) Auf der Fläche des Bowling Green (umschlossen von der Wilhelmstraße, des Friedrich-vonThiersch-Wegs, des Kurhausplatzes und der Christian-Zais-Straße).
(6) Auf dem Blücherplatz (begrenzt von der Scharnhorststraße, der Yorckstraße, der Roonstraße sowie der Blücherstraße) mit Ausnahme des Schulgeländes.
(7) Auf dem Wallufer Platz (begrenzt von der Straße Wallufer Platz, Hallgarter Straße, der Bebauung in der Erbacher Straße und der Niederwaldstraße).
(8) In den Nerotalanlagen (umschlossen von der Straße Nerotal und dem Volker-Kriegel-Platz).
(9) In der „Eleonoren Anlage“, das heißt der Rheinanlage in Mainz-Kastel, (begrenzt durch die Eleonorenstraße ab der Johannes-Goßner-Straße, der Eleonorenstraße bis Rampenstraße bis zur Abzweigung der Rampenstraße Richtung Rheinufer auf Höhe der Hausnummer 26 sowie durch den Rhein).
(10) Auf dem Gebiet in Wiesbaden-Biebrich bis zum Rhein, das begrenzt wird durch die Rheingaustraße beginnend ab der Straße Am Parkfeld bis zur Wilhelm-Kopp-Straße.
(11) Neu hinzugekommen ist das Gebiet des Schiersteiner Hafens.
Die Verfügung wurde verlängert und gilt jetzt bis zum 23. Mai.
Foto: ©2020 Volker Watschounek
Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Mitte lesen Sie hier.
Die offizielle Internetseite des Stadt mit allen Fakten zu Corona finden Sie unter: www.wiesbaden.de.