Menü

kalender

April 2024
S M D M D F S
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930  

Partner

Partner

/* */
Trockener Bach

Wiesbaden verbietet Wasserentnahme

Wasser verdunstet. Regen lässt auf such warten. Hitze- und Trockenperioden wechseln aneinander ab, und das zeigt sich immer deutlicher auch in den Bächen und Flüssen. Per Verordnung untersagt die Stadt daher die Wasserentnahme aus Gewässern

Volker Watschounek 2 Jahren vor 1

Wer aus Wiesbadener Bächen Wasser abzapft macht sich strafbar. Für Wasserentnahme droht ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 100000 Euro.

Weil Wiesbaden mitten im nächsten trockenen Sommer ist, hat die Stadt inzwischen verboten, Wasser aus Bächen oder Flüssen abzupumpen und per Verordnung untersagt. Grund dafür ist nach Angabe von Andreas Kowol, Dezernent für Umwelt, Grünflächen und Verkehr, die seit langem anhaltende Trockenheit, für die kein Ende abzusehen sei.

Blick zurück

Der Naturhaushalt kann nachhaltig gestört werden, wenn unter den gegebenen Bedingungen Wasser entnommen wird, heißt es in der Verfügung. Insbesondere weil einige Wiesbadener Bäche infolge des trockenen Sommers, genau wie in den Jahren 2018, 2019 und 2020, bereits trocken gefallen oder nur noch ein Rinnsal sind. Im Jahr 2021 wurde keine Allgemeinverfügung notwendig, da es sich um ein aus hydrologischer Sicht durchschnittliches Normaljahr handelte. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 100000 Euro. Das Verbot gilt auch für die Nutzer der Grundstücke, die direkt an den Gewässern liegen, sogenannte Anlieger.

Gmeinverbrauch in Ausnahmefällen gestattet

Bestimmte Ausnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs sind vorgesehen. So darf trotz des Verbotes weiterhin Vieh getränkt werden. Die Wasserentnahme aus Flüssen (Rhein, Main) im Rahmen des Gemeingebrauchs ist zuvor bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Die Besitzer eines Wasserentnahmerechtes, auch wenn diese zur landwirtschaftlichen Nutzung bestimmt sind, sind ausdrücklich dazu aufgerufen, die in ihren Entnahmeerlaubnissen geltenden Bestimmungen bei Niedrigwasser einzuhalten und sparsam mit dem entnommenen Wasser umzugehen. Bei Fragen hierzu müssen sich die Erlaubnisinhaber an ihre zuständige Behörde wenden.

Zudem kann die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden auf Antrag Ausnahmen genehmigen, wenn das Allgemeinwohl es erfordert oder eine „unbillige Härte“ vermieden würde.

Bei Unklarheiten berät die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden: Telefon (0611) 313805, E-Mail: wasserbehoerde@wiesbaden.de.

Bild oben: Nikole Hahn auf Pixabay

Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Südost lesen Sie hier.

Die Internetseite des Umweltamts finden Sie unter www.wiesbaden.de.

 

1 Kommentar

1 Kommentar

Diskutieren Sie mit

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.