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Geflügelpest: Kleine Bestände dürfen wieder ins Freie // Excerpt anzeigen Seit Sonntag, 14. Dezember, darf Geflügel in Haltungen bis zu 50 Tieren wieder aus dem Stall. Für größere Haltungen bleibt die Aufstallpflicht vorerst bestehen, um den Eintrag des Erregers in größere Bestände weiterhin zu verhindern.

Vogelgrippe in Wiesbaden: Vorsicht bleibt, Entspannung kehrt ein

Die Stallpflicht wegen der Vogelgrippe fällt in Wiesbaden. Ab 18. Januar dürfen auch größere Geflügelhaltungen ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Biosicherheitsmaßnahmen bleiben Pflicht, ebenso Leinenregeln an Rhein und Main.

Volker Watschounek 2 Monaten vor 0

Wiesbaden hebt die Stallpflicht auf. Die Vogelgrippe beruhigt sich, Vorsicht bleibt. Geflügel darf raus, Hygiene und Umsicht bleiben Pflicht.

Die Geflügelpest, besser bekannt als Vogelgrippe, bestimmte in den vergangenen Monaten den Alltag vieler Tierhalter. Nun atmet Wiesbaden hörbar auf. Mit einer neuen Allgemeinverfügung hebt die Stadt die Stallpflicht vollständig auf. Ab Sonntag, 18. Januar, dürfen auch größere Geflügelhaltungen ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Das Seuchengeschehen hat sich beruhigt, die Lage entspannt sich – ganz ohne Entwarnung.

Vom Krisenmodus zur kontrollierten Normalität

Seit November 2025 hielt Wiesbaden seine Hühner, Enten und Gänse unter Dach. Zunächst traf die Stallpflicht alle, später lockerte die Stadt die Regeln für kleine Bestände. Nun folgt der nächste Schritt. Wiesbaden schließt sich anderen hessischen Kreisen an und öffnet die Stalltüren wieder. Die Entscheidung stützt sich auf aktuelle Bewertungen der Veterinärbehörden, die eine stabile Lage sehen.

Freiheit mit Verantwortung

Ganz ohne Regeln geht es dennoch nicht. Die Vogelgrippe bleibt ein Thema, das Aufmerksamkeit verlangt. Biosicherheitsmaßnahmen gelten weiter. Geflügelhalter schützen ihre Bestände, indem sie Schutzkleidung tragen, Gerätschaften reinigen, Ställe desinfizieren und Schadnager konsequent fernhalten. Diese Routinen mögen unspektakulär wirken, sie bremsen Erreger jedoch effektiv aus. Die Stadt setzt damit auf Vorsorge statt Alarmismus.

Hund an die Leine, Hygiene im Blick

Parallel regelt die Allgemeinverfügung weitere Punkte. Am Main und Rhein gilt Leinenpflicht für Hunde, um Kontakte mit Wildvögeln zu minimieren. Spaziergänge bleiben möglich, Nachlässigkeit nicht. Die Behörden appellieren an Umsicht – mit einem Augenzwinkern: Wer den Hund anleint, schützt nicht nur Geflügel, sondern auch die eigenen Schuhe vor unliebsamen Abenteuern.

Information schlägt Gerücht

Die Stadt verweist auf transparente Informationen. Alle Anforderungen und Empfehlungen stehen online bereit. So behalten Halter den Überblick, ohne Paragrafen zu wälzen. Wiesbaden zeigt damit, wie sich Seuchenschutz und Alltag verbinden lassen: aufmerksam, sachlich und mit klaren Regeln.

Symbolfoto ©2025 Pixabay

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