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Wiesbaden verhängt Betretungsverbot für Kliniken

Und wieder sind die Zahlen gestiegen. Wegen des diffusen Ausbruchsgeschehens in der Landeshauptstadt Wiesbaden gilt ab dem 1. September in allem Wiesbadener Kliniken und medizinischen Einrichtungen ein Betretungsverbot für Besucher.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Ach wenn es von Sonntag zu Montag lediglich eine Neuinfektion gibt, in den vergangenen sieben Tagen wurden 100 Personen positiv auf COVID-19 getestet. Das Bild ist diffus. Ab dem 1. September gilt ein Betretungsverbot.

„Diese Verfügung war der ausdrückliche Wunsch der Wiesbadener Akutkliniken und entstand in enger Abstimmung. Die Wiesbadener Klinken sahen sich angesichts der erneut steigenden Infektionszahlen in der Bevölkerung zu einer Rückkehr zum Besuchsverbot / Betretungsverbot gezwungen. Dies wurde durch den Verwaltungsstab als ebenfalls sinnvoll erachtet und durch eine Allgemeinverfügung schließlich kurzfristig umgesetzt“, so Dr. Oliver Franz, Bürgermeister und Gesundheitsdezernent der Landeshauptstadt Wiesbaden. Hintergrund ist die Sorge, dass durch Besucher das SARS-CoV-2-Virus in die Krankenhäuser eindringt.

„Wir wissen, diese Situation ist sowohl für die Erkrankten als auch für die Angehörigen nicht schön, dient aber letztendlich dem Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Krankenhäuser.“ – Bürgermeister Dr. Oliver Franz

Die Kliniken schotten sich allerdings nicht vollkommen ab. Einmalige Situationen des menschlichen Lebens, der Sterbeprozess oder die Aufklärung über eine schwerwiegende Diagnose können in Absprache mit den behandelnden Medizinern weiterhin begleitet werden. Von dem Besuchsverbot ausgenommen sind auch Geburten. Bei diesen darf eine Vertrauensperson anwesend sein und die werdende Mutter während des gesamten Geburtsvorgangs unabhängig von dessen Dauer begleiten. Der anschließende Besuch über den gesamten klinischen Aufenthalt ist dann auf täglich zwei Stunden begrenzt. Diese Person ist im Vorfeld bei der Klinikverwaltung anzumelden. Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten sowie eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

„Eine weitere Ausnahme ist, dass Eltern und Erziehungsberechtigte  keine zeitliche Einschränkung bei Besuchen ihrer Kinder erfahren.“ – Bürgermeister, Dr. Oliver Franz

Ferner dürfen selbstverständlich auch Personen, die ein besonderes Betreuungsbedürfnis haben, wie etwa Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen oder an Demenz Erkrankte, in die Einrichtungen begleitet werden.

Ausnahmen gelten…

— außerdem für Personen , die zur Erledigung ihrer (Amts-)Geschäfte die Einrichtungen besuchen müssen. Das sind (1) Seelsorgerinnen und Seelsorger, (2) Betreuerinnen und Betreuer, (3) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare, (4) Standesbeamtinnen und Standesbeamte (5) Bestatterinnen und Bestatter, (6) Personen im Rahmen ihrer Behandlung in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung nach § 37b Abs. 2 SGB V oder (7) sonstige Personen, denen aus beruflichen oder therapeutischen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu gewähren ist.

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Die offizielle Internetseite mit allen Informationen der Stadt zum Coronavirus finden Sie unter www.wiesbaden.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.