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Kuh trinkt Wasser in einem Bachlauf. Wasserentnahme verboten!

Wasserentnahme an Flüssen und Bächen verboten

Wasser verdunstet. Regen lässt auf such warten. Hitze- und Trockenperioden wechseln aneinander ab. Das hinterlässt auch in den Bächen und Flüssen seine Spuren. Per Verordnung untersagt die Stadt deshalb die Wasserentnahme aus Gewässern.

Volker Watschounek 1 Jahr vor 1

Wer aus Wiesbadener Bächen Wasser abzapft macht sich strafbar. Für Wasserentnahme droht ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 100000 Euro.

Die anhaltende Trockenheit zwingt die Landeshauptstadt Wiesbaden zu drastischen Maßnahmen: Ab sofort ist es grundsätzlich untersagt, Wasser aus Bächen und Seen im Stadtgebiet zu entnehmen. Diese Allgemeinverfügung wurde aufgrund der aktuellen Witterungsbedingungen erlassen und wird zunächst bis auf Weiteres gültig sein.

Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 100.000 Euro rechnen. Die Verfügung betrifft auch die Anlieger, also die Nutzer von Grundstücken entlang der Gewässer.

Christiane Hinninger, Dezernentin für Umwelt, Wirtschaft, Gleichstellung und Organisation, betont, dass kein Ende der Trockenheit in Sicht ist. Die langanhaltende Dürre bedroht den Naturhaushalt in der Region und kann dauerhafte Schäden verursachen. Insbesondere haben einige Wiesbadener Bäche infolge der trockenen Sommer der vergangenen Jahre, wie beispielsweise 2018, 2019, 2020 und 2022, entweder ihren Wasserstand vollständig verloren oder fließen nur noch als Rinnsale. Im Jahr 2021 war eine solche Allgemeinverfügung nicht erforderlich, da es sich um ein durchschnittlich normales Jahr aus hydrologischer Sicht handelte.

Ausnahmeregelung

Dennoch gibt es bestimmte Ausnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs. Die Tränkung von Vieh bleibt trotz des Verbots weiterhin erlaubt. Zudem dürfen Entnahmen mittels Pumpen aus Flüssen wie dem Rhein und dem Main im Rahmen des Gemeingebrauchs stattfinden, jedoch muss dies zuvor bei der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden. Besitzer von Wasserentnahmerechten, insbesondere für landwirtschaftliche Zwecke, werden ausdrücklich dazu aufgefordert, die Bestimmungen ihrer Entnahmeerlaubnisse während Niedrigwasser einzuhalten und sparsam mit dem Wasser umzugehen. Bei Fragen zu diesen Regelungen sollten sich die Erlaubnisinhaber an ihre zuständige Behörde wenden.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, bei der Unteren Wasserbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden Ausnahmen zu beantragen, wenn das Allgemeinwohl es erfordert oder eine „unbillige Härte“ vermieden werden soll. Bei Unklarheiten steht die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden zur Beratung bereit. Sie ist unter der Telefonnummer (0611) 313805 oder per E-Mail unter wasserbehoerde@wiesbaden.de erreichbar.

Symbolbild oben: Pixabay

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Die Internetseite des Umweltamts finden Sie unter www.wiesbaden.de.

 

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