Aus AHA wird AHACL. Die bekannte Formel wird um die Buchstaben „C“ für Corna-Warn-App-nutzen und „L“ für Lüften ergänzt – regelmäßiges Stoßlüften.
Die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich gestern (29.09) in einer Videokonferenz zur Corona-Lage verständigt. Vor dem Hintergrund der steigenden Zahlen in und um Deutschland, gebe es keine Chance für weitere Lockerungen. Das Maß aller Dinge seien die Abstands- und Hygieneregeln. Nur so ließe sich in der kalten Jahreszeit die steigenden Infektionszahlen kontrollieren und verhindern. Der allgemein gültigen Formel AHA für 1,5m Abstand halten, Hygiene, Tragen von Alltagsmasken wird ein C für Corona-Warn-App nutzen und ein L für Lüften hinzugefügt. Regelmäßiges Stoßlüften in allen privaten und öffentlichen Räumen kann die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern.
Obergrenze für Privatfeiern und Bußgelder
Weiter bittet die Bundeskanzlerin darum, die Zahl der Menschen, zu denen sie Kontakt haben, gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen. Im Umkehrschluss bedeutet die, dass jeder für sich kritisch abwägen sollte, ob und in welchem Umfang er an privaten Feierlichkeiten teilnimmt. Wo die Möglichkeit besteht, sollten Zusammenkünfte vorzugsweise im Freien stattfinden. Auch wenn im privaten Rahmen keine Obergrenzen gibt, so bittet die Bundeskanzlerin doch um Vernunft und empfiehlt, private Feiern auf maximal 25 Personen zu beschränken – sobald die Feier im öffentlichen Raum stattfindet, gilt die maximale Größe von 5 Personen.
“Wir haben viel gelernt und sind auch gut durch den Sommer gekommen. Jetzt steigen die Zahlen der Neuinfektionen aber wieder an, was mit Blick auf Herbst und Winter beunruhigend ist.“ – Bundeskanzlerin Angela Merkel
Die Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten der Länder appellieren nachdrücklich an die Verantwortung der Bürger. In eigenem Interesse sollte jeder bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen durch die Angabe der echten und vollständiger Personendaten mitwirken und die Nachverfolgung im Falle des Worst Case vereinfachen – unterstützen.
Corona: Höhere Bußgelder
Das gilt auch bei der die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen. Die Ordnungsbehörden sind angehalten, die Maskenpflicht konsequent zu kontrollieren und zu sanktionieren. Das wird auch verstärkt bei falschen persönlichen Angaben in Restaurants erfolgen. Auch hier soll ein Mindestbußgeld für die Gäste, die falsche Angaben machen, von 50 Euro gelten.
Großveranstaltungen sollen bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden.
Reiserückehrer
Die Bundesregierung und das Gesundheitsministerium arbeiten an einer Musterquarantäneverordnung, die von den Ländern in eigener Verantwortung umgesetzt werden soll. Im Rahmen dieser Verordnung werde dann auch eine digitale Einreiseanmeldung eingeführt: Stichtag ist der 15. Oktober. Aktuell gilt, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten dazu verpflichtet sind, sich nach der Einreise unverzüglich und auf direktem Weg in die eigene Wohnung zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise dort in Quarantäne zu begeben. (Foto: Angela Merkel ©2020 Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 Wikimedia Commons).
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Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.
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