Menü

kalender

Dezember 2025
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031  

Partner

Partner

/* */
Vogelschwarm in der Luft

Vogelgrippe erreicht Wiesbaden: Was Tierhalter jetzt wissen müssen

Die Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, ist in der Landeshauptstadt Wiesbaden angekommen. Am Dienstag, 4. November, tritt daher eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Sie regelt unter anderem die Aufstallung, Biosicherheitsmaßnahmen und eine Leinenpflicht für Hunde am Main und Rhein. Die Allgemeinverfügung dient vornehmlich dem Schutz der Tiere vor einem Eintrag aus der Wildvogelpopulation.

Grafik: Kathleen Rother Redaktion 2 Monaten vor 0

Wer auf Nummer sicher geht, schützt nicht nur seine Tiere vor der Vogelgrippe, sondern auch die eleganten Schwäne, die Wiesbaden schmücken.

Die Vogelgrippe breitet sich weiter aus und trifft nun Wiesbaden. Tote Kraniche in Igstadt und Klarenthal testeten positiv auf Influenza A H5. Das Veterinäramt reagiert schnell: Ab Dienstag, 4. November, müssen Geflügelhalter ihre Tiere aufstallen und strikte Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen.

Märkte, Ausstellungen und Hunde betroffen

Veranstaltungen mit Geflügel oder gemeinsam gehaltenen Vögeln sind verboten. Hundehalter müssen ihre Tiere am Main und Rhein an der Leine führen – ein Sicherheitsabstand von 100 Metern zur Uferlinie schützt Wildvögel. Das Veterinäramt empfiehlt, die Maßnahmen schon jetzt freiwillig zu ergreifen.

Bürgerbeteiligung erwünscht

Bürger werden gebeten, tote Vögel nicht anzufassen und zu melden. Besonders betroffen von der Geflügelpest sind Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse, Kraniche) und Greifvögel. Hier sollten unbedingt auch Einzeltiere gemeldet werden. Weniger empfänglich für Geflügelpestviren sind Singvögel und Tauben. Erst wenn mehrere Vögel deutlich krank erscheinen oder an einer Stelle tot gefunden werden, sollten sie das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Wiesbaden unter (0611) 890770 oder veterinaeramt@wiesbaden.de benachrichtigen. Außerhalb der Geschäftszeiten können Bürger sich unter (0611) 31130000 an die Feuerwehr Wiesbaden wenden.

Hintergrund und Prävention

Die Allgemeinverfügung dient dem Schutz vor einer Übertragung aus der Wildvogelpopulation. Singvögel und Tauben gelten als weniger anfällig. Die Stadt bietet umfassende FAQs zu Aufstallung, Biosicherheit und Verhalten im Alltag.

Symbolfoto ©2025 Pixabay

Weitere Nachrichten aus dem Stadtteil Mitte lesen Sie hier

Allgemeinverfügung – Öffentliche Bekanntmachung.
Mehr zur Tierseuchenüberwachung – Aviäre Influenza.

Diskutieren Sie mit

Diskutieren Sie mit

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert