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Hühner im Außenstall, freilaufend.

Geflügelpest: Kleine Bestände dürfen wieder ins Freie

Seit Sonntag, 14. Dezember, darf Geflügel in Haltungen bis zu 50 Tieren wieder aus dem Stall. Für größere Haltungen bleibt die Aufstallpflicht vorerst bestehen, um den Eintrag des Erregers in größere Bestände weiterhin zu verhindern.

Kyra Intelliana 4 Stunden vor 0

Lockerung bei der Geflügelpest: Große Bestände bleiben im Stall. Biosicherheit bleibt Pflicht für alle Geflügelhalter.

Die Geflügelpest verliert ein Stück ihres Schreckens – zumindest für Halter kleiner Bestände. Seit Sonntag, 14. Dezember, dürfen Geflügelhaltungen mit bis zu 50 Tieren ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Was nach Normalität klingt, bleibt dennoch ein Schritt mit Sicherheitsnetz. Für größere Betriebe gilt die Aufstallpflicht weiterhin. Sie sollen ihre Bestände schützen, denn ein einziger Eintrag des Virus kann tausende Tiere gefährden.

Der Wildvogelzug macht Pause – das Risiko nicht

Der Wildvogelzug ruht weitgehend, das Risiko sinkt. Ganz verschwindet es jedoch nicht. Denn das Virus kursiert inzwischen auch unter heimischen Wild- und Wasservögeln. Erkrankte Tiere verenden, ohne Landesgrenzen oder Reviermarken zu beachten. Genau hier liegt die Krux: Weniger Bewegung am Himmel bedeutet nicht automatisch Entwarnung am Boden. Die Veterinärbehörden bleiben deshalb wachsam – und mahnen zur Disziplin.

Biosicherheit bleibt Pflichtprogramm

Ob zwei Hühner im Garten oder zweitausend Tiere im Betrieb: Die verschärften Biosicherheitsmaßnahmen gelten weiterhin für alle. Futter und Wasser müssen vor Wildvögeln geschützt bleiben, Ställe sauber, Schuhe und Geräte getrennt genutzt werden. Veranstaltungen mit Geflügel bleiben untersagt, ebenso das Verbringen von Tieren und die Abgabe im Reisegewerbe. Lockerung heißt nicht Leichtsinn – sondern Verantwortung.

Hunde dürfen laufen, Geflügel bleibt beobachtet

Auch Hundehalter können aufatmen: Am Rheinufer dürfen Hunde wieder ohne Leine laufen, sofern keine anderen Regeln greifen. Auf der Schiersteiner Aue bleibt die Leinenpflicht bestehen – dort wirkt die Afrikanische Schweinepest als strenger Spielverderber. Die Natur kennt keine Ressortgrenzen, die Verordnungen schon.

Melden schützt – auch nach Dienstschluss

Tote Wild- und Wasservögel sollen weiterhin gemeldet werden. Zuständig ist das Amt für Veterinärwesen; außerhalb der Geschäftszeiten hilft die Leitstelle der Feuerwehr. Es klingt bürokratisch, rettet aber im Zweifel Tierbestände. Wachsamkeit bleibt das wirksamste Mittel gegen ein Virus, das sich von Unachtsamkeit ernährt.

Symbolfoto ©2025 Pixabay

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