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Maskenpflicht und Bus und Bahn

Nur noch FFP2- oder KN95-Maske in Bus und Bahn

Wer heute morgen mit einer einfachen medizinischen Maske an der Haltestelle stand und in den Bus eingestiegen ist, hat sich falsch verhalten. Nicht absichtlich, das ist klar. Mit Inkrafttreten der Bundesnotbremse ist von heute an in allen Bereichen des ÖPNV das Tragen einer FFP2 Maske Pflicht. FFP3 Masken sind auch zugelassen.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Angefangen hat alles mit der Stoff-Maske. Dann musste es eine OP-Maske oder zumindest eine medizinische Maske sein und jetzt – mindestens eine FFP2-Maske? Bei der Frage nach dem richtigen Mund-Nase-Schutz sind sich nicht alle einig.

Das Bundesinfektionsschutzgesetz greiftr weiter als zuerst angenommen. Nicht nur dass in Inzidenzgebieten mit einer höheren Inzidenz von 100 die nächtliche Ausgangssperre gibt. Auch untertags gibt es Veränderungen, an die nicht jeder gleich gedacht hat. Ab sofort gilt nämlich: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden an drei Tagen in Folge über 100, muss ab dem übernächsten Tag, eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske getragen werden. Vergleichbar, das heißt Masken vom Typ FFP3, KN95 oder N95. Diese Regelung  gilt in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs (auch Schulbusse), in Bahnhofsgebäuden, auf Bahnsteigen sowei an Bushaltestellen. Eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) reicht nicht mehr aus.
Sobald die bundesweite „Notbremse“ nicht mehr in Kraft ist, kann als Mund-Nase-Bedeckung in den genannten Bereichen neben der FFP2- beziehungsweise vergleichbaren Gesichtsmasken auch wieder eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden.

Maskenpflicht ab sechs Jahre

Ab einem Alter von sechs Jahren muss die Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Ausgenommen sind nur Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Ein entsprechendes Attest ist erforderlich. Auch gehörlose und schwerhörige Menschen sowie ihre Begleitpersonen sind von der Tragepflicht ausgenommen. Ausführliche Informationen zu den zugelassenen Gesichtsmasken finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Fahrplanangebot wird beibehalten

Trotz Notbremse und damit verbundenen Einschränkungen im öffentlichen Leben sowie dem Wechsel vom Präsenz- in den Wechsel- beziehungsweise Distanzunterricht an Wiesbadener Schulen behält ESWE Verkehr das aktuelle Fahrplanangebot bei. Nach wie vor setzt ESWE Verkehr grundsätzlich alle verfügbaren Gelenkomnibusse ein, damit sich die Fahrgäste darin gut verteilen können. Dennoch bittet der Mobilitätsdienstleister alle Fahrgäste, die flexibel sind, die Stoßzeiten werktags zwischen 7:00 und 8:30 Uhr sowie zwischen 16:00 und 18:00 Uhr zu meiden, wenn es möglich ist.

Maskenpflicht und Wahl, Wikipedia CC 0, Sciencia58

Maskenpflicht und Wahl, ©2021 Wikipedia CC 0, Sciencia58

 

Foto oben ©2021 Maskenpflicht und Bus und Bahn. Andrea Piacquadio / Pexels 

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Eine tagesaktuelle Übersicht, welche Maskenpflicht gilt, finden Sie unter www.eswe-verkehr.de.

 

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