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Handynutzung im Auto

„Kopf hoch. Das Handy kann warten“

Die Ferienzeit ist angebrochen. Für viele Autofahrer steht die längste Fahrt des Jahres an. Bevor das Abenteuer los gehen kann, muss das Auto aber gepackt werden. Koffer, Taschen oder Kleinkram – das ganze Gepäck muss sicher sein.

Volker Watschounek 9 Monaten vor 0

2021 starben in Deutschland 117 Menschen. Sie waren abgelenkt. Einer Studie nach nutz jeder zweite junge Autofahrer nutzt das Smartphone am Steuer.

Kopf hoch. Das Handy kann warten – heißt es von heuet an immer wieder im Programm des Hessischen Rundfunk. Zusammen mit dem ADAC Hessen-Thüringen macht der Sende bis zum 3. September auf das verbot und Risiko der Handynutzung aufmerksam: das bereits im sechsten Jahr.

90 Prozent der Informationen im Straßenverkehr nehmen wir über die Augen wahr. 10 Prozent übers Gehör. Deshalb gilt: Augen auf den Straßenverkehr. – Cornelius Blanke, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen.

Hessenweit soll die Aktion Zuhörer für die Gefahr von Ablenkung am Steuer sensibilisieren. Ablenkung im Straßenverkehr ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Experten schätzen, dass jeder zehnte Unfall auf Ablenkung zurückzuführen ist. Gerade beim Telefonieren, Schreiben und Lesen von Nachrichten werden Tempo-, Blick- und Spurverhalten deutlich beeinträchtigt.

Schon eine kurze Ablenkung bedeutet viele Meter Blindfahrt. Selbst wer nur für vier Sekunden zum Lesen einer WhatsApp Nachricht auf das Handy schaut, fährt bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h rund 60 Meter blind. Plötzlich auftretende Hindernisse werden viel zu spät wahrgenommen. Notwendige Reaktionen wie Bremsen oder Ausweichen verzögern sich.

Bußgeld bei Handynutzung

100 Euro und 1 Punkt in Flensburg beim Führen eines Kraftfahrzeugs
150 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit Gefährdung
55 Euro für Rad– und Pedelec-Fahrer bis zu 25 km/h

Ablenkung an Steuer und Lenker ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch teuer werden. Im Straßenverkehr ist das Telefonieren mit dem Handy am Ohr nach Paragraf 23 Absatz 1a der StVO (Straßenverkehrsordnung) verboten. Für E-Scooter, S-Pedelecs oder E-Bikes bis zu 45 km/h gelten bei Verstoß gegen das Handyverbot die gleichen Bußgelder wie für Kraftfahrzeuge. Pedelecs bis zu 25km/h gelten noch als Fahrrad, ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer zieht somit ein Bußgeld von 55 Euro nach sich.

„Für Fußgänger, die im Straßenverkehr das Handy nutzen, gibt es gesetzlich kein Verbot. das Handy sollte aber auch hier beim Überqueren von Ampeln, Straßen oder Kreuzungen in der Tasche bleiben. Denn jeder, egal ob Auto-, E-Scooter- oder Radfahrer, der durch das Handy längere Zeit unkonzentriert ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.“ –  Cornelius Blanke

Smartphone und Co. dürfen nur dann benutzt werden, wenn sie weder aufgenommen noch gehalten werden müssen – sie sich also nicht in der Hand, sondern in einer Halterung befinden. Um die Navi-Funktion am Handy nutzen zu dürfen, muss dieses im Auto außerhalb des Sichtfeldes fest in einer Halterung angebracht werden. Meist eignen sich die Mittelkonsole an den Lüftungsschlitzen, die Armaturen oder die Windschutzscheibe. Beim Fahrrad sollte die Halterung am besten in der Mitte des Lenkers angebracht werden, damit das Handy nicht beim Bremsen stört.

Symbolfoto ©2023 Pixabay

Andere Ratgeber-Themen lesen Sie hier.

Mehr Informationen zu der Aktion Kopf hoch gibt es unter adac.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.