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Kita, Alles bereit zum Abstrich. Das Wattestäbchen kommt in den Rechen.

Kita: Neue Regeln für nicht positive Gruppe-Kindern

Ein Erlass des Hessischen Sozialministeriums regelt den Umgang mit positiven Corona-Fälle innerhalb der Kita neu. nicht positiv getestete Gruppenkinder können sich frei testen.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Das Telefon klingelt. Ein Kind aus der Elefantenpruppe ist positiv getestet. Alle Kinder müsse erst einmal abgeholt werden – bei negativen Selbsttest sghets am Folgetag wieder in die Kita.

Um den Trägern und Eltern in Zeiten der hochinfektiösen Omikron-Variante mehr Handlungsspielraum zu geben, hat die Hessische Landesregierung die Regelungen zum Umgang mit positiven Fällen in Kita-Gruppen neu gefasst. Wenn ein Kind oder Personal in einer Gruppe mit einem PCR- oder Schnelltest positiv getestet wurde, bleibt das Vorgehen zunächst unverändert und die Kinder der gesamten betroffenen Gruppe müssen unabhängig vom Impf- bzw. Genesenenstatus von den Eltern abgeholt werden. Auch das örtliche Gesundheitsamt muss informiert werden.

10 Tage Isolation

Die positiv getesteten Beschäftigten und Kinder müssen sich unmittelbar in Isolation begeben. Wird ein positives Schnelltestergebnis von einem PCR-Test bestätigt, beträgt die Isolationsdauer der Person grundsätzlich zehn Tage – es sei denn, dem Gesundheitsamt wird am siebten Tag ein negativer Test vorgelegt.

Betreten mit negativem Testergebnis

Neu ist: Auch wenn das Gesundheitsamt zunächst grundsätzlich für die ganze Gruppe ein zehntägiges Betretungsverbot anordnet habe, dürfen die nicht selbst positiv getesteten Kinder und Betreuungspersonen nach Vorlage eines von einer Teststelle durchgeführten Schnelltests mit negativem Ergebnis die Einrichtungen am Folgetag wieder betreten. So schaffe die Hessische Landesregierung in einer insgesamt angespannten Situation eine deutliche Entlastung, erklärt Hessens Sozialminister Kai Klose. Die Einrichtungen können das Wiederbetreten laut Erlass – soweit organisatorisch notwendig – auf den ersten Tag nach der Durchführung des Tests festsetzen.

Regelmäßige Testung

Zu einer regelmäßigen Testung all der Kinder, die die Einrichtung an den Folgetagen weiter besuchen, wird den Eltern dringend geraten. Vorsorglich sprechen wir als Land auch die Empfehlung aus, dass Kinder für zehn Tage nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person zu Hause betreut werden – insbesondere bei engerem Kontakt zu Menschen, die an einer Grunderkrankung oder Immunschwäche leiden und deshalb das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs tragen, so der Minister weiter. Hier sei die Einschätzung der Eltern maßgeblich.

Kinderkrankentage in Anspruch zu nehmen

Eltern haben weiter die Möglichkeit, Kinderkrankentage in Anspruch zu nehmen, wenn die Betreuung der Kinder in der Kindertageseinrichtung oder -pflegestelle nicht möglich ist. Pro Kind können je gesetzlich versichertem Elternteil 30 Tage im Jahr genommen werden. Grundlage für die Inanspruchnahme kann eine Quarantäneanordnung des örtlichen Gesundheitsamts sein. Aber auch bei einer Absonderungsempfehlung des Gesundheitsamts oder dem Befolgen der Empfehlung, gefährdete Kinder im Nachgang eines Infektionsfalls in der Gruppe zu Hause zu betreuen, kann davon Gebrauch gemacht werden.

Bild oben ©2021 Volker Watschouek

Viele Informationen rund um das Thema Impfen sind unter impfen.hessen.de und www.nali-impfen.de zu finden.

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Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

 

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