Stadtsauberkeit definiert ELW-Systematik über das Prinzip „Reinigung aus einer Hand“. Dabei trägt das Prinzip dem Leitsatz „soviel Reinigung wie nötig und sowenig Gebühren wie möglich.“ Rechnung
In der Magistratssitzung am 11. April wurde beschlossen die Sitzungsvorlage über die „Änderung der Straßenreinigungssatzung“ an die Ortsbeiräte weiterzuleiten. Wie von der Stadtverordnetenversammlung gewünscht, beinhaltet die Vorlage das überarbeitete Konzept der ELW Entsorgungsbetriebe. Außerdem wurde das von der Bürgerinitiative GiB erarbeitete Alternativkonzept in die Vorlage aufgenommen.
„Die Arbeit der Verwaltung ist damit getan. Der Magistrat hat den Prozess der Bürgerbeteiligung in den Ortsbeiräten in Gang gesetzt. Am Ende muss die Stadtverordnetenversammlung entscheiden, welches der Konzepte in Zukunft in Wiesbaden angewandt werden soll.“ – Dr. Oliver Franz, Ordnungsdezernet
Die Entsorgungsbetriebe haben im vergangenen Jahr alle Vorschläge und Kritikpunkte aus den Ortsbeiräten aufgenommen und bewertet. Anschließend wurden die Ortsbeiräte informiert, ob und in welchem Umfang ihren Vorstellungen Rechnung getragen werden konnte.
„Gehwegreinigung in Bürgerhand“
Das Leitmotiv des ELW-Konzepts lasse sich auf folgende Formel bringen: So viel Reinigung wie nötig, aber so wenig Belastung der Gebührenzahler wie möglich. In diesem Konzept würden die ELW die Verantwortung für die Stadtsauberkeit übernehmen. Das Konzept der Bürgerinitiative GiB würde dagegen die Verantwortung für die Stadtsauberkeit in einem nicht unerheblichen Teil auf die Bürgerschaft übertragen – oder anders gesagt, aus der Hand gegeben.
Das kann nicht im Sinne der Stadt sein. Wir wollen die Straßenreinigung in Wiesbaden so organisieren, wie es seit Jahren in Frankfurt, Kassel, Darmstadt und Mainz der Fall ist“, betont Dr. Franz, der keinen Hehl daraus macht, dass er das Konzept der ELW für besser hält.
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