Menü

kalender

April 2024
S M D M D F S
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930  

Partner

Partner

/* */
Grundschule ©2020 Bild von AURELIE LUYLIER, You're Welcome! auf Pixabay

Eingeschränkte Betreuung für Grundschüler zum Schulstart

Auf dem Weg zurück in die Normalität findet vom 22. Juni auch in Wiesbadens Grundschulen wieder Unterricht in der üblichen Klassenstärke statt. Das Betreuungsangebot bleibt jedoch unter den Vorgaben vom Land ein Provisorium. Ein Betreuungsplatz wird es nich nicht für jeden geben.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Wenn beide Elternteile arbeiten, bleibt die Rückkehr der Grundschüler in die Betreuung an fünf Tagen in der Woche eine Herausforderung. Auch mit Betreuungsvertrag können nicht alle Kinder berücksichtigt werden.

Der Weg zurück in die neue Normalität stellt alle vor Herausforderungen. Wenn am Montag mit der Öffnung der Grundschulen und dem Start der Fünf-Tage-Woche der Regelbetrieb einsetzt, wird das Betreuungsangebot der Stadt nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Wiesbadens Sozialdezernent Christoph Manjura erklärt dazu, dass die Vorgaben des Landes dann jedoch nicht umsetzbar seien und nicht allen Kindern mit Betreuungsvertrag ein Platz in der Grundschulkinderbetreuung bis 15:00 oder 17:00 Uhr angeboten werden könne.

 „In der nächsten Woche beginnt für alle Grundschüler wieder der tägliche Präsenzunterricht. Unser Ziel, allen Kindern mit Betreuungsvertrag ein tägliches Betreuungsangebot bis 15:00 oder 17:00 Uhr anbieten zu können, ist wegen der Vorgaben vom Land Hessen nicht umsetzbar.“ –  Christoph Manjura, Sozialdezernent

In Absprache mit den Trägern habe die zuständige Abteilung im Amt für Soziale Arbeit Kriterien für die zur Verfügung stehenden Plätze aufgestellt. Ob Ihr Kind betreut werden kann oder nicht, hängt ist zuerst an die folgenden Kriterien gebunden: (1) Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind (die Berufsgruppe spielt keine Rolle mehr) sind; (2) Kinder berufstätiger und studierender Alleinerziehender; (2) Kinder, deren Betreuung in den Einrichtungen aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamts zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist sowie (4) für diejenigen Familien, bei denen der Wegfall des Betreuungsangebots in den Einrichtungen eine besondere Härte im Alltag darstellt – haben vorrangig einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Sollten noch weitere Plätze zur Verfügung stehen, werden diese aufgefüllt.

„Aufgrund der geltenden Regeln zu Mindestabstand und maximaler Gruppengröße von 15 Kindern ist es leider nicht möglich, allen Kindern das reguläre Betreuungsangebot anbieten zu können.“ –  Christoph Manjura, Sozialdezernent

Das Land Hessen hat den Kommunen das Regelwerk vorgegeben. Daher habe man die oben genannten Kriterien zur Platzvergabe entwickeln müssen. Wir werden über die Betreuenden Grundschulen und die freien Träger der Grundschulkinderbetreuung in den nächsten Tagen auf die betroffenen Kinder und Eltern zugehen, so Manjura weiter.  Ebenso erläutert der Sozialdezernent das Vorgehen bei den Hortkindern, deren nachschulische Betreuung in Kindertagesstätten stattfindet. Für die Kindertagesstätten gelte bis 6. Juli weiterhin ein Betretungsverbot.

„Vom Betretungsverbot ausgenommen sind die Kinder beziehungsweise deren Eltern, die Anspruch auf Notbetreuung haben oder denen wir im Zuge weiterer Kapazitäten zumindest eine tageweise Betreuung anbieten können.“ –  Christoph Manjura, Sozialdezernent

Wie viele Kinder von der Neuregelung betroffen sin werden und wie viele Betreuungsplätze aktuell zur Verfügung stehen, kann zum momentanen Zeitpunkt nicht gesagt werden.  Zu individuell seien di Angebote. Eine Anfrage über die genauen Kapazitäten laufe aktuell.

Hintregrund

Der Unterricht findet ab dem 22. Juni nach den Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums (HKM) in der üblichen Klassenstärke in einer konstant zusammengesetzten Klasse statt. Ebenso werden die konstante Nutzung eines Raumes und ein konstantes Personalteam in jeder Klasse vorgebeben. Vor diesem Hintergrund wird die Abstandsregel von 1,50 Meter aufgehoben. In den ergänzenden schulischen Angeboten wie Ganztagsangebote und in den nachschulischen Betreuungsangeboten wie der betreuenden Grundschule und Grundschulkinderbetreuung können die konstanten Gruppen, in denen am Vormittag unterrichtet wird, nicht aufrechterhalten werden. Hier gelten auf Basis eines Schreibens des HKM weiterhin die allgemeinen Regeln zum Mindestabstand von 1,50 Meter und Gruppengröße von maximal 15 Kindern. Dies bedeutet für die nachschulischen Angebote, dass nicht jedem Kind mit Betreuungsvertrag ein Betreuungsangebot ab dem 22. Juni gemacht werden kann.

Weitere Nachrichten aus dem Ortsteil Suedost lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite der Schulsozialarbeit finden Sie unter www.wiesbaden.de.

Diskutieren Sie mit

Diskutieren Sie mit

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.