Anzunehmen, dass ein Winseln und Jaulen den Hinweisgeber aufmerksam gemacht hat. Der ausgesprochene Verdacht bestätigte sich. Tierhandel mit Hundewelpen oder Eigenbedarf, das ist erst mal egal.
Insgesamt acht vier Monate alte Welpen der Rasse American Bully XL wurden am 28. Juni in einer Wohnung sicherg estellt. Eine aufmerksame Zeugin gab der Polizei den Hinweis, sodass das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zusammen mit dem Ordnungsamt nicht lange warteten, um zu handeln. Die Tiere wurden in einem völlig abgedunkelten Zimmer und hinter einem Absperrgitter auf viel zu kleinem Raum gehalten. Durch die fehlende Frischluftzufuhr war die Raumluft darüberhinaus stark überhitzt und der Boden stark mit Kot und Urin verschmutzt. Als das Ordnungsamt die Tiere entdeckte, standen weder Wasser noch Futter zur Verfügung.
Mehrmaliges Klingeln, keine Reaktion, Klopfen gegen die Tür, keine Reaktion. Hier ist die Polizei, bitte öffnen Sie die Tür. Die Reaktion blieb zögerlich. Erst nach der Androhung die Wohnung gewaltsam zu öffnen und zu betreten, gewährte der Hundehalter Zutritt zur und ermöglichte es, die Welpen zu finden. Es handelt sich dabei um Listenhunde.
Wegen der nicht artgerechten Haltung wurden die American Bully XL sichergestellt und im Tierheim Wiesbaden untergebracht. Der Halter hat durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot zu erwarten. Das Muttertier befindet sich aktuell noch an einem anderen Ort, darf ebenfalls nicht mehr gehalten werden und muss der Behörde ausgehändigt werden.
Unnützes Wissen Listenhunde
Wenn umgangssprachlich von einem Kampfhund die rede ist, ist der rechtliche Begriff gemeint. Das Wort bezieht sich auf Rasselisten, die in den meisten Bundesländern geführt werden und besonders aggressive Hunderassen aufreihen: Das geht soweit, dass es für vier Hunderassen aufgrund ihrer Gefährlichkeit ein Einfuhrverbot nach Deutschland gibt: und zwar für Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Das Einfuhrverbot gilt auch für Kreuzungen mit diesen Hunderassen.
Foto oben ©2022 LH Wiesbaden
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