Menü

kalender

April 2024
S M D M D F S
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930  

Partner

Partner

/* */
Mosburg im Biebricher Schlosspark während der Renovierung. Archivfoto: Richtest Lumpeseggl - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0

Stadt hängt Banner zum Mosburgfest ab

Wenn ein Verein keine außerordentliche Sitzung kurzfristig hinbekommt und die Dringlichkeit einer Sache falsch einschätzt, verursacht das auch mal ungewollte Kosten. Nur gut, dass die Gegenseite Verstädnis zeigt.

Redaktion 6 Jahren vor 0

Auch wir haben das Banner als Ankündigung des 40. Mosburgfestes gesehen und dies zum Anlass genommen, darauf gleich hinzuweisen.

Völlig normal dachten wir. Dem war aber nicht so – Wie die Straßenverkehrsbehörde informiert, handelte es sich bei dem auf Höhe des Haupteingangs vom Biebricher Schlosspark Anfang Juni angebrachten Banner zum 40-jährige Jubiläum vom Mosburgfest um eine eigenwillige Aktion. Bei der Überprüfung stellten die Behörden fest, dass das Banner ohne Genehmigung auf städtischem Grund angebracht wurde – und so der Tatbestand der unerlaubten Werbung gegeben war.

„Es handelte sich bei diesem Banner um die Bewerbung eines Jubiläums einer Traditionsveranstaltung. In solchen Fällen muss die Verwaltung den Spagat zwischen Fingerspitzengefühl und Gleichbehandlungsgrundsatz schaffen.“ – Stephanie Engel, Leiterin der Straßenverkehrsbehörde

Die Veranstalter vom Mosburgfest wurden am 18. Juni telefonisch darüber informiert, dass sich die Fahnenmasten, beziehungsweise das Spannband, im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt  befinden. Da das Banner ohne Genehmigung aufgehängt wurde und aufgrund der geltenden Plakatierungsrichtlinien auch erst frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung genehmigt werden könnte, wurde der Veranstalter aufgefordert, das Banner zu entfernen.

Auf Veranlassung der Straßenverkehrsbehörde wurde das Banner zum Mosburgfest am 3. Juli abgehängt.“ – Stephanie Engel, Leiterin der Straßenverkehrsbehörde

Nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage hat sich der Veranstalter einsichtig gezeigt und zugesagt, das Banner zu entfernen. Gleichzeitig wollte er einen Antrag für den genehmigungsfähigen Zeitraum stellen. Der Veranstalter wurde auch offiziell angeschrieben um das Besprochene nochmal darzulegen – verbunden mit der Aufforderung, das Plakat unverzüglich zu entfernen.

„Der Veranstalter hat sich nicht mehr mit uns in Verbindung gesetzt. Eine Nachprüfung am 2. Juli ergab, dass der Banner immer noch hing.“ – Stephanie Engel, Leiterin der Straßenverkehrsbehörde

Bei allem Wohlwollen für Wiesbadener Vereine und Traditionsveranstaltungen seien der Verwaltung in solchen Fällen die Hände gebunden.Die Kosten für das Entfernen trägt der Veranstalter. Von einem Bußgeldverfahren wird die Straßenverkehrsbehörde absehen.
Diskutieren Sie mit

Diskutieren Sie mit

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Geschrieben von

Die Redaktion von Wiesbaden lebt! ist bemüht, alle Informationen über Wiesbaden für die Leser von Wiesbaden lebt! aufzubereiten. Die eingesendeten Bilder und Presseinformationen werden unter dem Kürzel "Redaktion" von verschiedenen Mitarbeitern bearbeitet und veröffentlicht. Wenn Ihre Information nicht dabei ist, überprüfen Sie bitte, ob Sie die richtige E-Mail-Adresse verwenden. Die Redaktion von Wiesbaden lebt! erreichen Sie unter redaktion@wiesbaden-lebt.de. Olaf Klein OK – Volker Watschounek VWA – Ayla Wenzel AW – Gesa Niebuhr GN – Heiko Schulz HS – Carsten Simon CS – MG Margarethe Goldmann