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Feuerwerk und Regeln für Sivester ©2017 Bertram Nudelbach / Flickr / BY-SA-2.0

Silvester: Wann darf wo in Wiesbaden geknallt werden?

Am Sonntag ist Silvester 2017 und seit gestern läuft in Wiesbaden der Böller- und Raketen-Verkauf auf Hochtouren. In Kaufhäusern, großen Supermärkten … überall sind sie zu haben. Doch Achtung, knallen ist erst an Silvester erlaubt!

Volker Watschounek 6 Jahren vor 0

Wenn die Turmuhr zwölf Mal schlägt ist es soweit. Blitze durchzischen die Nacht und pünktlich zu Neujahr werden bundesweit Tonnenweise Feuerwerkskörper abgebrannt. Auch in Wiesbaden wird geknallt.

Vereinzelt sind die ersten Knaller schon jetzt zu hören. Man darf sich dabei nur nicht erwischen lassen, denn erlaubt ist das Anzünden von Feuerwerkskörpern erst am Sonntag. Genau genommen, wird das Zeitfenster am 31. Dezember um 0:00 Uhr geöffnet und erst am Montag um 23:59 Uhr wieder geschlossen. Die Zeiten gelten bundesweit. Jede Gemeinde hat aber das Recht, die Zeit des Knallens individuell zu regeln.

Feuerwerk – kurz gefasst

Feuerwerkskörper der Klasse I sind ab 12 Jahren erlaubt.
Feuerwerkskörper der Klasse II sind ab 18 Jahren erlaubt.
Alle Kinder unter zwölf Jahren müssen auf das Abfeuern von Feuerwerkskörpern verzichten.
Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden.
Feuerwerkskörper sollten nicht im Ausland gekauft werden.
Sichere Ware erkennt man am Prüfsiegel des „BAM“.

Nicht frei zu bestimmen ist dagegen die Zeit, in der Feuerwerkskörper verkauft werden dürfen. Die beginnt grundsätzlich am 29. Dezember, einzige Ausnahme ist, wenn der 29. Dezember auf einen Sonntag fällt. Soweit ist es aber erst wieder 2019.

Feuerwerkskörper Klasse I + II

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist wieder fest geregelt. Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen in Deutschland (Raketen, Sonnenräder, kleine Feuertöpfe, Römische Lichter, Böller) nur von Erwachsenen – und auch nur ausnahmsweise in der Silvesternacht – abgefeuert werden. Kleines Feuerwerk, im Fachjargon auch als Feuerwerkskörper der Klasse I bezeichnet (Knallbonbons, kleine Bodenkreisel, Knallerbsen, Tischfeuerwerk), können dagegen ganzjährig verwendet werden.

Feuerwerksfreie Zonen

Es gelten allerdings nicht nur Regeln für den Verkauf und die Zeit, in der Feuerwerkskörper verwendet werden dürfen: Die direkte Nachbarschaft ist ebenso zu berücksichtigen. So ist in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen, Reet- und Fachwerkhäusern die Verwendung jedweder Feuerwerkskörper verboten. Wo das „Böllern“ erlaubt ist, sollte grundsätzlich Vorsicht walten. Ein Sicherheitsabstand zum Feuerwerkskörper gilt gleichermaßen für den Feuerwerker  – aber auch zu Gebäuden, Bäumen und Autos.

Darüber hinaus gelten in Wiesbaden klare Regelungen: etwa mit Feuerwerks-freien Zonen und unangemeldeten Kontrollen der  Stadtpolizei.

Vorsichtsmaßnahmen

Im Umgang mit Feuerwerkskörpern sollte stets auf den richtigen Umgang geachtet werden. Das heißt auch, dass leicht brennbare Gegenstände in Sicherheit gebracht werden sollten. Dass das Auto wenn möglich in der Garage oder in einer ruhigen Seitenstraße abgestellt werden sollte. Und wenn doch etwas passiert?

Haftung im Schadensfall?

Grundsätzlich gilt, dass immer derjenige haftet, der den Schaden auch verursacht hat. Eltern haften für ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Autobesitzer sollten wissen: Entstehen durch Böller Schäden am Auto, muss der Besitzer unter Umständen selbst für diese aufkommen. Bei durch Feuerwerkskörper verursachte Schäden kommt die Teilkaskoversicherung des Autobesitzers nicht für den Schaden auf. Sie springt nur dann ein, wenn das Fahrzeug durch den Brand oder die Explosion einer Rakete beschädigt wird. Werden Lack oder Fahrzeugteile durch Feuerwerkskörper ramponiert, leistet nur die Vollkaskoversicherung Schadenersatz. (Foto: Bertram Nudelbach / CC-BY-SA 2.0 / Flickr)

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.