Menü

kalender

März 2024
S M D M D F S
 12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
31  

Partner

Partner

Feuerwerk und Regeln für Sivester ©2017 Bertram Nudelbach / Flickr / BY-SA-2.0

Feuerwerk zum Jahreswechsel: Verkauf startet am 28.

Im Kreis von Freunden, Bekannten, Familien – es gibt viele Möglichkeiten, das neue Jahr laut und bunt zu begrüßen. Der Einsatz von Polenböllern und Schreckschusspistolen gehört nicht dazu. Der offizielle Verkauf von Böllern und Raketen startet am 28. Dezember.

Volker Watschounek 3 Monaten vor 0

Durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten kann aus einem Silvesterspaß schnell Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden. Gehen Sie also behutsam mit Feuer und Knallkörpern um.

Weihnachten ist vorbei, die Geschenke sind geöffnet und es geht langsam ins normale Leben zurück. Vorher wird aber noch einmal kräftig gefeiert: an Silvester. Und da soll es wieder richtig krachen: Schließich darf geknallt werden. Ein Feuerwerk-Verkaufsverbot wie mancherorts in Deutschland gibt es in Wiesbaden nicht. Der Verkauf für Feuerwerkskörper ist heute am 28. Dezember gestartet. Und so ist die Vorfreude auf die Silvesternacht groß und so wird sich  auch in diesem Jahr zeigen: Feuerwerk und Knallerei ist nicht gleich Feuerwerk und Knallerei. Beim Kauf und im Umgang mit Feuerwerkskörpern sollten Verbraucher auf einige Dinge achten. Nicht alle Feuerwerksklassen sind gestattet und illegales Feuerwerk ist hochgefährlich.

Wir appellieren an die Vernunft der Bürger, dass sie beim Kauf, bei der Lagerung zu Hause und beim Abbrennen von Feuerwerk die erforderliche Sorgfalt walten lassen.

Nicht nur illegale Böller und Raketen bergen gefahren. Der achtlose Spaß der Silvesterknallerei kann unangenehme Folgen haben und auch zu Verletzungen führen. Im schlimmsten Fall können auch Gebäude in Brand gesetzt werden. Daher gilt, dass Feuerwerkskörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen angezündet werden dürfen. Auch neben Fachwerk- und Reethäusern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten.

Beim Kauf beachten

Feuerwerkskörper sind eingeteilt in verschiedene Klassen. Feuerwerkskörper wie Gold- und Silberregen, Knallerbsen oder auch Wunderkerzen gehören zur Klasse 1 und dürfen ganzjährig verkauft werden – also auch etwa Ende Februar. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Klasse 2 ist dagegen in diesem Jahr nur vom 28. bis zum 31. Dezember erlaubt.

Lady Kracher, Vulkane,

Lady Kracher, Vulkane, Raketen, Sonnenräder … zählen zur Klasse 2. und dürfen nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden. Sie sind in Deutschland nur zugelassen wenn auf der Verpackung / dem Gegenstand eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache zu finden ist. Wenn, die Klassenzugehörigkeit eindeutig ersichtlich ist. Wenn, die Altersbeschränkung ersichtlich ist. Die Feuerwerkskörper sind gemäß der Gebrauchsanweisung zu verwenden und dürfen für die Zündung nicht zusammengeschlossen werden. Ausnahme bilden hier sogenannte Batterien. Diese dürfen nicht mehr als 500g NEM, beim Einsatz vin Fontänen nicht mehr als 600g NEM besitzen.

Batterien, Zylinderbomben

Feuerwerksbomben, Batterien, Zylinderbomben ud verschiedene Raketen zählen zu der Klasse 3 + 4. Sie dürfen nur an Personen mit behördlicher Bewilligung und besonderen Fachkenntnissen abgegeben werden. Vom Einsatz von Gegenständen der Klassen III und IV wird allen Laien abgeraten, da sich dieses Profifeuerwerk in der Handhabung und und der Art der Umsetzung maßgeblich von frei verkäuflichen Produkten unterscheidet. Werden Ihnen solche Produkte dennoch, ohne auch eine entsprechende Genehmigung zu achten, angeboten, raten wir dringend dazu den jeweiligen Händler gänzlich zu meiden.

Feuerwerk 2022 bei Aldi, Kaufland & Co

In den Supermärkten läuft die heiße Werbephase. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über dies Angebote 2023.

Foto oben © 2019 Bertram Nudelbach / Flickr / BY-SA-2.0

Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Mitte lesen Sie hier.

Die Internetseite des Wiesbadener Ordnungsamtes finden Sie unter www.wiesbaden.de.

Diskutieren Sie mit

Diskutieren Sie mit

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.