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Seit fast 30 Jahren gilt die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland. Genauso lange wird darüber diskutiert, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. ©2018 Bmfsfj

Kinderrechte gehören in die Hessische Landesverfassung

Am Sonntag wählen Wiesbadener und Hessen nicht nur den neuen Landtag. Sie stimmen auch mit ab über 215 Verfassungsänderungen. Unter anderem sollen die Kinderrechte in der Verfassung festgehalten und somit gestärkt werden.

Redaktion 5 Jahren vor 0

54 Artikel regeln die Rechte von Kindern, Ihnen liegen die Grundprinzipien zu Grunde: Diskriminierungsverbot, Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, Beteiligungsrecht und Kindeswohlvorrang.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Deutsche Kinderschutzbund, Landesverband Hessen, hoffen bei den Volksabstimmungen am Sonntag auf eine breite Zustimmung zur Verankerung von Kinderrechten in der Hessischen Landesverfassung. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisationen könnte das Land Hessen damit eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland einnehmen, indem eine Kinderrechtsperspektive für alle Rechts- und Politikbereiche festgeschrieben wird.

Die Verankerung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen Angelegenheiten, die sie betreffen, ist wichtig.“ – Holger Katmann

„Kinderrechte gehören auch in die Hessische Landesverfassung. Denn damit wird die Position der Kinder im Rechtssystem gestärkt und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit gegeben,“ Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. Mit der expliziten Verankerung des Kindeswohls als wesentliche Leitlinie und des Beteiligungsrechts für Kinder könnte Hessen am Sonntag das Bundesland mit der modernsten Landesverfassung in Bezug auf Kinderrechte werden. Kinder seien nicht einfach nur eine gesellschaftliche Teilgruppe von vielen, Und genau deshalb sei ein Vorrang kindlicher Interessen aus Sicht des Kinderhilfswerkes wichtig.

„Wir hoffen sehr, dass die Mehrheit der  Wähler sich für die Aufnahme der Kinderrechte entscheidet und wir so gemeinsam zeigen: Kinder in Hessen werden ernst genommen in ihren Anliegen und ihrem Anspruch auf Schutz vor Gewalt!“ – Holger Katmann

Alle Menschen durchliefen das Stadium der Kindheit und benötigten in dieser Altersphase besondere Rechte auf Schutz, Beteiligung und Förderung. Aus diesem Grund wurden Kinderrechte in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben – ergänzend zu den bereits allgemein gültige Konventionen für Menschenrechte, so Hoffmann weiter. „Auch die Verankerung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen Angelegenheiten, die sie betreffen, ist wichtig und richtig. Dabei geht es darum, gerade die besonderen Ansichten von Kindern zu berücksichtigen, die sich von denen der Erwachsenen in vielen Fällen unterscheiden.“

„Der Kinderschutzbund in Hessen mit seinen 27 Ortsverbänden wird die kinderpolitischen Themen Beteiligungsrechte, Bildungsgerechtigkeit und Schutzrechte weiterhin im Verbund mit allen Beteiligten aufgreifen.“ – Verone Schöninger, Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes

Die Verankerung ihre Rechte in der Verfassung ist ein wichtiger Schritt. „Für den Kinderschutzbund bedeutet dies, verstärkt darauf hinzuarbeiten, dass dieses verbriefte Verfassungsrecht in seinen einzelnen Aspekten allen bekannt ist und mit Leben gefüllt wird,“ äußert Verone Schöninger, Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes, Landesverband Hessen e.V.

„Insbesondere müssen wir das Wissen über die Kinderrechte bei den Kindern selbst stärken und sie darin unterstützen ihre Anliegen vorzutragen, sei es in der Familie, bei Behörden oder in der Freizeit.“ –  Verone Schöninger, Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes

Bisher sind die Länder Hessen und Hamburg die einzigen Bundesländer ohne Kinderrechte in ihrer Verfassung. Die Volksabstimmung um die Kinderrechte in der Hessischen Verfassung reiht sich ein in eine politische Entwicklung, die gut ist für das Wohl der Kinder und die Zukunftsfähigkeit Hessens sowie der gesamten Bundesrepublik Deutschland. So gibt es inzwischen auf Bundesebene eine breite Unterstützung für eine Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Das zeigen beispielsweise die Parteiprogramme von CDU/CSU, BÜNDNIS 90/Die Grünen, SPD und DIE LINKE zur letzten Bundestagswahl sowie der einstimmige Beschluss der Konferenz der Landesjustizministerinnen und -minister im vorletzten Jahr. Und auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zur Bildung einer neuen Bundesregierung ist die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz vorgesehen. Fast 30 Jahre nach Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe jetzt damit beauftragt bis Ende 2019 dafür einen Formulierungsvorschlag auszuarbeiten.

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