Sie sind jung und dynamisch. Sie fahren auf Gehwegen und nehmen wenig Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer. Vor allem Fußgänger stört das, stört E-Scooter-Fahrer.
E-Tretroller sind gut für die Umwelt und damit auch gut für die Stadt. Seit dem der erste Anbieter vor einigen Wochen sein Angebot in der Landeshauptstadt gestartet hat, sind sie zu einem Teil urbaner Mobilität geworden. Doch die E-Tretroller haben ihre Vor- und Nachteile.
„Wer unter Alkoholeinfluss fährt, muss mit einem Bußgeld oder gar Führerscheinentzug rechnen.“ – Winnrich Tischel, Leiter des Straßenverkehrsamts
Um Konflikte in der Stadtgesellschaft zu vermeiden, appelliert der Leiter des Straßenverkehrsamts Winnrich Tischel an alle, sie möchten sich an die bestehenden Regeln halten. Das bedeutet: E-Tretroller haben weder auf Gehwege oder in der Fußgängerzonen etwas zu suchen. Wer die letzten Meter von der Straße zum Geschäft dennoch mit dem Gefährt zurücklegen muss, nimmt ihn in die Hand.
„Es wird empfohlen, „sich sich vor der ersten Fahrt zunächst mit dem E-Tretroller vertraut zu machen, bevor es in den Straßenverkehr geht.“ – Winnrich Tischel, Leiter des Straßenverkehrsamts
Nachdem die ersten Bilder mit drei Personen auf einem Scooter durch das Internet geistern, mahnt Tischel weiter, dass die E-Tretroller nur für eine Person zugelassen sind. Keinesfalls dürfe es sein, dass zu zweit oder dritt gefahren wird. Und das gilt ausschließlich für die bislang erlauben Flächen: Das sind Radwege und die markierten Radstreifen. Fehlt beides, muss der Fahrer die Straße nutzen. So macht es dann auch Sinn, dass die Benutzung von E-Tretrollern ab 14 Jahre gestattet ist.
„Obwohl keine Helmpflicht besteht, ist es ratsam, zur eigenen Sicherheit mit Helm zu fahren.“ – Winnrich Tischel, Leiter des Straßenverkehrsamts
Auch für das Abstellen von E-Tretrollern gilt es wie für Autofahrer Regeln zu beachten. So müssen die Fahrer von E-Scootern beim Parken darauf achten, dass noch ausreichend Platz für Kinderwagen oder Rollstühle bleibt und dass keine taktilen Bodenleitsysteme für Sehbehinderte zugestellt werden. Ob die Fünfmeterregel auch für das Abstellen vor Fußgängerüberquerungen, Feuerwehrzufahrten oder Ein- und Ausfahrten gilt, ist nicht bekannt – aber natürlich untersagt. Und stört ein Tolles, ist er schnell umgestellt – also nicht wundern.
Mitnahme im Bus
Laut dem Geschäftsführer von ESWE Verkehr Jörg Gerhard sei die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen, möglichst eingeklappt, grundsätzlich erlaubt und gelte analog zur Mitnahme von Fahrrädern, dass keine anderen Fahrgäste beeinträchtigt werden dürfen.“
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