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Elektrotretroller in der Stadt, in Wiesbaaden. ©2019 Hans Dorsch / Flickr / CC BY DSA 2.0

Elektrotretroller bald auch auf Wiesbadens Straßen

Wenn die gesetzlichen Regelungen für die e-Tretroller im Straßenverkehr geschaffen sind, können die Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für ihre Modelle beantragen. Mitte Juli dann, dürften die ersten e-Roller durch Wiesbaden cruisen.

Volker Watschounek 5 Jahren vor 0

Kaufinteressenten müssen sich noch etwas in Geduld üben. Ebenso Firmen, die Elektrotretroller zum Verleih anbieten möchten. Die rechtliche Grundlage für diese Flitzer steht noch aus.

Daran, dass die elektrischen Tretroller in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen werden, zweifelt niemand. Wenn nichts mehr passiert, tritt die neue Verordnung Ende nächster Woche in kraft. Dann können auch Wiesbadener die kleinen elektrischen Gefährte  nutzen. Anbieter von entsprechenden Sharing-Diensten haben angekündigt, in der Landeshauptstadt ein Angebot aufbauen zu wollen.

Die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr wurde am 22. Mai vom Bundeskabinett verabschiedet und soll am 15. Juni in Kraft treten.“ – Andreas Kowol, Umwelt- und Verkehrsdezernent

E-Tretroller seien ein innovatives und zukunftsweisendes Mobilitätsangebot, dass der Stadtbevölkerung und den Besuchern von Wiesbaden zu Gute kommen könnte. Da die elektrisch betriebenen Tretroller keine lokalen Emissionen verursachen, leisten sie einen Beitrag zu einer höheren Luftqualität und zum Klimaschutz. Im Idealfall ersetzen E-Tretroller Fahrten mit dem Pkw und entlasten damit auch die Straßen Wiesbadens, so Andreas Kowol.

„Das ist eine sinnvolle Ergänzung der Mobilität in Wiesbaden.“ – Andreas Kowol, Umwelt- und Verkehrsdezernent

Wiesbadens Mobilitätsdienstleister ESWE Verkehr steht den E-Tretrollern ebenfalls aufgeschlossen gegenüber. Die E-Tretroller dürfen in den Bussen von ESWE Verkehr mitgenommen werden, erklärt ESWE Verkehr-Geschäftsführer Jörg Gerhard. Das Zusammenspiel mit dem Öffentlichen Nahverkehr ist sicherlich interessant. Die Roller könnten weitere Menschen dazu ermuntern, auf den ÖPNV umzusteigen. Von der Haltestelle kann es dann mit dem E-Tretroller bis zum Ziel gehen. Oh Zudem könnten geeignete Abstellflächen im Umfeld von Haltestellen den Umstieg erleichtern.

„Wir haben bestimmte Anforderungen an die Anbieter, die bereits Interesse bekundet haben. In enger Zusammenarbeit sollen erste Erfahrungen gesammelt, ausgewertet und nachgesteuert werden. Dort wo es zu Problemen kommt, müssen wir reagieren.“ – Andreas Kowol, Verkehrsdezernent

Für ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmer rufen Verkehrsdezernent und ESWE Verkehr zur umsichtigen Nutzung der E-Tretroller auf. So sollten die Kleinstfahrzeuge nicht dort abgestellt werden, wo sie andere behindern könnten, zum Beispiel direkt vor Bushaltestellen, Hauseingängen, Zebrastreifen oder mitten auf Gehwegen. Grundsätzlich gelten beim Abstellen die gleichen Regeln wie für Fahrräder. Das Parken auf Gehwegen ist zwar erlaubt, jedoch darf dadurch kein Hindernis für Fußgänger oder auch Rollstuhlfahrer entstehen. Auch Rettungswege müssen frei bleiben. Bei der Mitnahme im Bus ist darauf zu achten, dass ein E-Tretroller möglichst zusammengeklappt transportiert wird. Es gilt, wie bei der Mitnahme von Fahrrädern, die Regel, dass die Fahrgäste durch den Transport der elektrischen Roller nicht beeinträchtigt werden dürfen.

Wo darf gefahren werden?

Die E-Tretroller müssen laut Bundesverordnung auf Fahrradwegen oder Radfahrstreifen fahren, falls vorhanden. Ansonsten kann die Fahrbahn benutzt werden, nicht aber Gehwege. In Fußgängerzonen ist das Fahren grundsätzlich nicht erlaubt. Die Durchfahrt durch die Kirchgasse und die Langgasse im Stadtzentrum ist zwischen 11:00 und 20:00 Uhr gesperrt. Das Verkehrsdezernat behält sich vor, weitere Bereiche in der Stadt für die Nutzung von E-Tretrollern zu sperren. Eine Helmpflicht besteht nicht, wird aber zur Vermeidung von Verletzungen empfohlen.

Kosten

Ganz billig wird die Nutzung nicht, Einer Studie zufolge greifen hauptsächlich Touristen auf dieses Gefährt zurück. Zu der anfangs erhobenen Grundgebühr von einem Euro addieren sich 15 Cent pro Minute. Bei einer Fahrt von 19 Minuten, was der Durchschnitt sein soll, kommen demnach 3,85 Euro zusammen – ein Bus-Ticket kostet weniger – wohl gemerkt aber ohne Spaß. (Foto: Hans Dorsch / CC-BY-SA 2.0 / Flickr)

Weitere Nachrichten aus dem Verkehrsdezernat lesen Sie hier.

Informationen über e-Tretroller hält das Tretroller-Magazin bereit. Sie finden dies hier.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.