Die Mutante zieht ihre Kreise. Es gilt der dringende Appell, auch und besonders über die Osterfeiertage zu Hause zu bleiben, nicht zu verreisen und sich weiter an die AHA- und Corona-Regeln zu halten.

Das RKI weist am Sonntag für Wiesbaden eine Sieben-Tages-Inzidenz von 101,7 aus. Nach dem Beschluss der Bund-Länder-Konferenz müsste die Landeshauptstadt bei gleichbleibenden oder steigenden Werten noch vor Ostern in den Lockdown. Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt selbst weist einen Inzidenz von 97 aus. Unter sticht Ober. Das ändert nichts daran, dass vom 29. März an in Wiesbaden wie in Hessen härtere Corona-Regeln gelten. Ab Montag gilt…

Einkaufen – Zum Wochenstart machen wir die Rolle rückwärts. Click and Collect löst Click and Meet ab. Das heißt: Wer einkaufen möchte, muss im Vorfeld beim Geschäft seiner Wahl die Waren vorbestellen. Vor Ort dürfen sie das Geschäft nicht mehr betreten. Die Ware gibt es an der Eingangstüre respektive durchs Fenster. Buchläden, Garten- oder Baumärkte haben weiterhin geöffnet.

Gastronomie – Die Bund-Länder-Konferenz gaben den erhofften inländischen Reisemöglichkeiten einen Riegel vorgeschoben. Übernachtungen in Hotels und Pension bleiben ausschließlich geschäftlich Reisenden vorbehalten. Gaststätten, Restaurants oder Imbisse dürfen Speisen und Getränke wie gehabt nur zum Abholen anbieten. Es gilt das Verzehrverbot im Umkreis von 50 Metern: auch für das Eis auf die Hand.

Freizeit – Museen unter freiem Himmel, Zoos und botanische Gärten bleiben unter den geltenden besonderen Hygieneregeln geöffnet. Ausstellungsflächen in den Innenbereichen – beispielsweise Fasanerie – bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Fitnessstudios bleiben geöffnet und dürfen unter Einhaltung der Regeln und Besucherzahlen nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Körpernahe Dienstleistungen wie etwa Kosmetikstudios bleiben erlaubt.

Private Treffen – Die bisherige Kontaktregel gilt weiter. Das heißt, dass zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zusammenkommen dürfen, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht dazu gezählt werden. Die Kontaktbeschränkungen bleiben auch über die Feiertage bestehen. Eine hessenweite Ausgangssperre wird es nicht geben.

Sport – Sport unter freiem Himmel für Kinder bis einschließlich 14 Jahren in Gruppen ist weiterhin möglich. Individualsport ist entsprechend der geltenden Kontaktregel (Private Treffen) innen und außen erlaubt. Auf einer Fläche von 40 Quadratmetern darf maximal eine Person trainieren.

Gottesdienste – Für Gottesdienste gibt es keine neuen Beschränkungen. Evangelische und katholische Gemeinden sind angehalten, virtuelle Gottesdienstbesuche zu ermöglichen.

Eskalationsstufen – Bei steigenden Inzidenzen, insbesondere ab einem Wert von größer 100, können Kreise und Städten mit schärferen Einschränkungen reagieren:etwa mit Ausgangssperren oder Schulschließungen.

Alle Regeln gelten bis zum 18. April!

Foto ©2021 suju-foto | Pixabay

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