Auf fünf Kontinenten in mehr als 92 Ländern erhellen Städte am 30. November Bauwerke in blauem Licht. Seit 2016 auch Wiesbaden: Cities for Life.
Seit 17:00 Uhr wird die Bonifatius-Kirche im Rahmen von Cities for Life mit blauem Licht angestrahlt. Der Hintergrund: Wiesbaden hat sich der Aktion Cities for Life – Städte für das Leben angeschlossen. Damit spricht sich die Landeshauptstadt für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe aus. Weltweit gilt der 30. November als Tag für das Leben und gegen die Todesstrafe.
Cities for Life
Seit 2002 gibt es die von der Gemeinschaft Sant’Egidio ins Leben gerufene weltweite Aktion, mit der sich Städte für die Abschaffung der Todesstrafe aussprechen, indem sie jährlich am 30. November ein markantes Gebäude ihrer Stadt auf besondere Weise beleuchten. Über 2000 Städte auf fünf Kontinenten in mehr als 92 Ländern gehören inzwischen zu dieser Bewegung. In Deutschland sind über 200 Städte und Gemeinden vertreten, darunter Berlin, München, Hamburg, Köln. Seit 2016 gehört auch Wiesbaden dazu.
Als für alle sichtbares Zeichen beleuchtet die Stadt Wiesbaden am Abend des 30. November die Fassade der katholischen Bonifatius-Kirche in einem anderen Licht als üblich.
Unnützes Wissen: Todesstrafe
Die Rechtswissenschaften definieren die Todesstrafe als Tötung eines Menschen infolge eines definierten bestimmten Tatbestandes, dessen er für schuldig befunden wurde. Ihr geht in der Regel ein Todesurteil nach einem Gerichtsverfahren voraus, das mit der Hinrichtung des Verurteilten vollstreckt wird.
1945 schafft Deutschland die Todesstrafe ab
Seit Jahrtausenden werden Personen hingerichtet, deren Taten nach kodifizierten Strafbestimmungen als besonders schwere Verbrechen gelten. Ab dem 18. Jahrhundert wurde die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise in Europa in Frage gestellt und einige Staaten schafften die Todesstrafe ab, der erste Staat war das Großherzogtum Toskana im Jahre 1786 unter Leopold II.; sein Bruder Kaiser Joseph II. schaffte im darauffolgenden Jahr die Todesstrafe in den österreichischen Erblanden ab. Ihre allgemeine Abschaffung wurde 1795 in Frankreich gefordert. Seit 1945 wurde sie von immer mehr Staaten abgeschafft: darunter Bundesrepublik Deutschland mit Art. 102 des Grundgesetzes, Liechtenstein mit Art. 27ter der Liechtensteinischen Verfassung, Österreich mit Art. 85 des Bundes-Verfassungsgesetzes und die Schweiz mit Art. 10 Abs. 1 der Bundesverfassung.
In 55 Staaten gilt die Todesstrafe
Heute ist die Todesstrafe ethisch, strafrechtlich und praktisch umstritten; sie gilt vielfach als unvereinbar mit den Menschenrechten. Viele Nichtregierungsorganisationen setzen sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Laut Wikipedia gilt in 55 von 197 Staaten aufgeführt nach wie vor die Todesstrafe für verschiedene Vergehen (Stand 15. November 2018). In acht Staaten existiert die die Todesstrafe nur in Sonderstrafverfahren (z. B. Kriegsrecht). In 29 Staaten gilt ein Hinrichtungsstop. 106 Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft. (Quelle: Wikipedia)
Foto oben ©2021 Volker Watschounek
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Noch mehr Informationen zum Aktionstag Cities for Life finden Sie unter www.wikipedia.de.
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