Es gibt Einschränkungen und feste Regeln. Trotzdem ist die Vorfreude groß: Nach anderthalb Monaten dürfen Wiesbadens Sportler nächste Woche wieder auf die Sportanlagen und unter freiem Himmel trainieren.
Nach der Verkündung der 10. Anordnung zu weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen von Donnerstag, 6. Mai, atmen auch Wiesbadens Vereine auf. Die die hessische Landesregierung hat sich für den Wiedereinstieg in den Trainings- und Sportbetrieb ausgesprochen und dafür konkrete Regelungen verabschiedet. Ein genauer Termin, wann Wiesbaden seine Anlagen öffnet, steht noch nicht fest. Mit Hochdruck wird im Sportamt an der Umsetzung der Vorgaben gearbeitet. Aktuell sind die Anlagen aber geschlossen. Daran wird sich am Wochenende nichts ändern.
„Die Städtische Sportanlagen sind zunächst geschlossen. Ausnahmen gelten lediglich für die bekannten Möglichkeiten des Profi- und Spitzensports.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende
Über den genauen Zeitpunkt sowie über die für das Sporttreiben relevanten Regelungen entscheidet die Stadt nächste Woche. Wiesbadens Oberbürgermeister erklärt dazu, dass die Stadt das so schnell wie möglich organisieren wolle. Gleichwohl bittet er um Verständnis, dass dafür ein zeitlicher Vorlauf benötigt wird. Wir informieren die Öffentlichkeit und die Vereine umgehend, sobald der Betrieb wieder möglich ist, so Mende abschließen.
„Die Öffnung der Sportanlagen wird im Moment intern geregelt und organisiert. Zum Zeitpunkt der Öffnung setzt das dann eine große Eigenverantwortung und Sorgfalt der Nutzergruppen voraus.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende
Im Profisport sprechen Trainer und Sportler, betreffend der Öffnung des Trainingsbetriebs, von Leitplanken, die einzuhalten sind. Der Terminus hat sich bewehrt und wird für den Amateursport unisono verwendet. Wenn Wiesbadens Sportanlagen öffnen, gelten folgende Regeln: (1) Nur der vereinsgebundene Trainingsbetrieb im Freizeit- und Breitensport ist erlaubt. Der Wettkampfbetrieb ist vom Land weiter untersagt. Für die Öffentlichkeit bleiben die Sportanlagen gesperrt. (2) Die bekannten Abstands- und Hygienerichtlinien müssen eingehalten werden. Der Sport darf nur kontaktfrei bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen ausgeübt werden. (3) Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten bleiben geschlossen – ausgenommen sind Toiletten. (4) Training auf den Sportanlagen ist nur mit einem verantwortlichen Übungsleiter gestattet. (5) Die Vorgaben der Fachverbände sind bei der Ausübung der jeweiligen Sportart zwingend einzuhalten. (6) Für den Spitzen- und Profisport gelten besondere Bestimmungen. Als Spitzensport gelten dabei nur ausgewählte Athletinnen und Athleten der Bundeskader.
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Die offizielle Internetseite vom Wiesbadener Sportamt finden Sie unter www.wiesbaden.de.
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