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Vereinssport, Sportanlage Symbolbild ©2019 Flickr-Gromann123-CC BY-SA-2.0

Spielregeln für den Wiedereinstig in den Vereinssport

Im Zuge des Lockdowns haben im März alle städtische Sportanlagen geschlossen. Nachdem am vergangenen Wochenende bereits die ersten Tennisplätze wieder öffnen durften, sind Wiesbadens Sportanlagen ab dem 18. Mai auch wieder für Vereine frei gegeben.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 1

Vereinssport, Zweikampfe in Mannschaftssportarten sind nicht erlaubt. In Kontaktsportarten bleibt den Trainierenden nur die Option zum Individualtraining – etwa am Sandsack.

Es ist soweit. Das Scharren der Hufe hat ein Ende. Die Städtische Sportanlagen stehen dem Vereinssport wieder für den Trainings- und Übungsbetrieb zur Verfügung. Dabei gilt es die geltenden Auflagen uneingeschränkt einzuhalten. Von Montag an, nicht Allee, aber die meisten, stehen die Tore zu den vereinbarten Nutzungszeiten wieder offen. Dabei gilt zum beachten, dass die Sportanlagen ausschließlich für Vereine öffnen, und nicht für öffentlichen Trainingsbetrieb freigegeben sind.

Stichtag 18. Mai

Die hessische Landesregierung hat mit der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 7. Mai den Rahmen für den Wiedereinstieg in den Trainings- und Sportbetrieb im Freien und in Sport- und Turnhallen für die nächsten Wochen geregelt. Die Verordnung gilt aktuell bis zum 5. Juni und steht unter dem Vorbehalt der aktuellen Infektionszahlen.

„Im Interesse aller spielt die strikte Einhaltung der Vorgaben bei der Öffnung der Sportanlagen eine große Rolle. Jeder einzelne übernimmt dabei selbst Verantwortung. Es ist wichtig, dass die Nutzergruppen sorgfältig und verantwortungsvoll Handeln.“ – Oberbürgermeister und Sportdezernent Gert-Uwe Mende.

Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Trainings- und Übungsbetriebes sind die schriftliche Bestätigung der Vereine, dass sie die Auflagen der Stadt und die zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sowie die sportartspezifischen Übergangsregeln eingehalten. Der Zutritt zu den Sportanlagen ist nur in Begleitung eines verantwortliche Übungsleiters gestattet.  Vor und nach dem Training sind die zu verschließen. Nicht-Vereinsmitgliedern ist das Betreten der Sportanlagen nicht zu erlauben. Das städtische Personal vor Ort ist nur im Ausnahmefall und dann telefonisch erreichbar. Ein ausreichend großer Personenabstand von mindestens 1,5 Metern ist jederzeit einzuhalten. Das Training darf nur absolut kontaktfrei ausgeübt werden.

„Uns allen ist bewusst, dass die Hürden für einen Wiedereinstieg hoch liegen, doch wir sehen diese als unbedingt notwendig an. Von den Aktiven und Vereinen wird hinsichtlich der Einhaltung der Maßnahmen ein großes Verantwortungsbewusstsein eingefordert. Nur so verhindern wir gemeinsam ein Wiederaufflammen der Pandemie.“ – Oberbürgermeister und Sportdezernent Gert-Uwe Mende.

Die Austragung von Zweikämpfen in den Mannschaftssportarten ist untersagt. In Zweikampf- Kontaktsportarten kann nur ein Individualtraining stattfinden. Die konsequente Durchführung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen durch die Nutzer, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten, ist erforderlich. Dazu müssen die Vereine auch entsprechende Desinfektionsmittel vorhalten. Abstandsmarkierungen mit Klebestreifen auf den Hallenböden sind nicht erlaubt. Sofern erforderlich müssen andere geeignete Mittel verwendet werden. Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten bleiben geschlossen, ausgenommen sind Toiletten. Zum Nachweis von Infektionsketten sind Vereine verpflichtet, über die jeweilige Übungseinheit eine Teilnehmerliste (Ort, Datum, Uhrzeit, Namen und Telefonnummern der Übungsleitung und der Teilnehmenden) zu führen und mindestens vier Wochen aufzubewahren und auf Anforderung durch das Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen.

Auflagen und Vorgaben

Die Liste mit allen Auflagen und Vorgaben wurde den Vereinen bereits zugesandt und kann auch unter wiesbaden.de/sport eingesehen werden. Die Landeshauptstadt Wiesbaden behält sich vor, die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen und bei Verstoß den Trainingsbetrieb für den gesamten Verein zu untersagen. (Bild ©2019 Flickr-Gromann123-CC BY-SA-2.0)

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Eine offizielle Übersicht mit allen städtischen Sportplätzen finden Sie unter www.wiesbaden.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.