Das Selfie-Ident-Verfahren erspart den gesetzlich vorgeschriebenen Gang zur Arbeitsagentur. Die Identifizierung läuft ersatzweise noch bis zum 31. März per Handy.
Die aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie führen dazu, dass persönliche Vorsprachen in den Agenturen für Arbeit nur noch eingeschränkt möglich sind. Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Der Schlüssel dazu heißt: Selfie-Ident-Verfahren Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden, berichtet die Arbeitsagentur Wiesbaden.
Selfie-Ident-Verfahren
Als zusätzlichen Service bietet die Bundesagentur Arbeit für ihr Kunden Arbeit bis zum 31. März 2021 das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen.
Online-Identifizierung
Für die Online-Identifizierung braucht es drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal. Kunden, die das Verfahren nutzen können, bekommen ein Schreiben ihrer zuständigen Agentur mit einem QR-Code.
Über diesen QR-Code bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite (https://www.arbeitsagentur.de/selfieident) erhält man weitere Informationen zum Verfahren.
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