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Häusliche Quarantäne

Häusliche Quarantäne, was heißt das?

342 bestätigte Coronavirusfälle in Hessen, 19 bestätigte Fälle in Wiesbaden. Waren es vergangenen Freitag noch 600 Personen, die sich in Quarantäne befinden sollten, hat sich die Zahl der Kontaktpersonen inzwischen auf 1900 potentiert. Häusliche Quarantäne, was aber heißt das?

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Mit der Zunahme von Coronavirus-Infektionen in Wiesbaden nimmt auch die Zahl der Menschen, die in häusliche Quarantäne müssen, zu. Doch heißt das? Wer ordnet die Quarantäne an?

Ist die Infektion mit dem Coronavirus bestätigt, muss sich die Person, wenn nicht stationär betreut, für mindestens 14 Tag in häusliche Quarantäne begeben. Das Ausmaß der Quarantäne folgt dem Infektionsschutzgesetz. Darin sind alle notwenigen Maßnahmen festgehalten. Verantwortlich für die Umsetzung ist das Gesundheitsamt Wiesbaden.

§ 56 des Infektionsschutzgesetzes

„Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld. Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheiden jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können.“

Aber was genau bedeutet eigentlich sich in häuslicher Quarantäne zu befinden. Ist der Bewegungsraum der infizierten Person, auch derer im erweiterten Kreis, dann auf ein paar Quadratmeter beschränkt? Muss ich gar in Krankenhaus oder an eine andere öffentliche Einrichtung? Nein! Bei einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus ist bisher meist kein Klinik-Aufenthalt nötig. Die Mehrheit der Infizierten erkrankt entweder gar nicht oder nur leicht wie bei einer Erkältung – und genau hier ist der Zustand schwebend. Man merkt nichts wird aber zur Gefahr für andere.

Häusliche Quarantäne heißt

Personen, deren Infektion bestätigt wurde – oder die sich aus gegebenen Anlass in häuslicher Quarantäne befinden – sollten auf folgende Maßregeln achten: Sie sollten sich Zuhause (Mehrpersonenhaushalt) in einem gut belüfteten Zimmer aufhalten (Einzelunterbringung) und die Zahl der Kontakt zu anderen Menschen stark einschränken – das gilt besonders für Risikogruppen. Mitbewohner und Familienangehörige sollten sich in der Regel in anderen Räumen aufhalten oder aber stets einen Mindestabstand von mindestens ein bis zwei Metern einhalten.

Familien mit bestätigten Fällen sollten die Nutzung gemeinsamer Räume auf ein Minimum begrenzen. Diese Räume, vor allem Küche und Bad, müssen regelmäßig gereinigt und gut gelüftet werden. Für alle Personen gilt: Regelmäßiges gründliches Händewaschen vor und nach der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang gehören zum Pflichtprogramm. Um die Übertragungswege weitgehend einzugrenzen, sollten zum Trocknen der Hände am besten Einweg-Papiertücher verwendet werden.

Bei Husten oder Niesen ist auf jeden Fall Mund und Nase mit Einweg-Taschentüchern oder gebeugtem Ellbogen abzudecken – und bei Gesellschaft in eine andere Richtung niesen. Darüber hinaus gilt für diesen Personenkreis, dass sie täglich im Kontakt zu Arzt und Gesundheitsamt stehen sollten um rasch zu handeln.

Infektionskette durchbrechen

Das Sars-CoV-2-Virus ist nach den bisherigen Erfahrungen hoch ansteckend. Um Infektionsketten verlässlich zu unterbrechen, empfiehlt das Robert Koch-Institut nachweislich Infizierten deshalb eine Unterbringung in „häuslicher Quarantäne“. Für 14 Tage, das entspricht nach bisherigem Stand der maximalen Dauer der bisher bekannten Inkubationszeit, sollten dann diese Regeln gelten.

Kein Verdienstausfall

Während der von offizieller Seite angeordneten  zweiwöchigen Isolierung ist nicht möglich der Arbeit nachzugehen. Mit einem Verdienstausfall müssen Arbeitnehmer in dieser Zeit aber nicht rechnen. Sie sind dann auch nicht krank geschrieben. Nach Paragrafen 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) besteht ein Recht auf Vergütung.

Weitere Tipps und Ratschläge für den Fall, dass Sie Eisach in Häusliche Quarantäne befinden gibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz in einem Flyer, denn Sie sich gleich hier herunterladen können.

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Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.