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Poser: Allgemeine Polizeikontrolle in der Schwalbacher Straße

Unter Drogen am Steuer ertappt

„Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte!“ Schwerpunkt:Drogen im Straßenverkehr. Am Dienstag hatte der Verkehrsdienst der Polizeidirektion Wiesbaden zusammen mit der Bereitschaftspolizei an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Verkehrskontrollen eingerichtet.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Wer mit dem Auto fährt sollte wissen: Drogen wie Kokain, Heroin, Amphetamin, THC, Morphium, Opium, Lysergid (LSD) sind ebenso verboten, wie das Trinken von Alkohol.

Am Dienstag führte der Regionale Verkehrsdienst der Polizeidirektion Wiesbaden mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei im Stadtgebiet Wiesbaden an verschiedenen Örtlichkeiten stationäre Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt Drogen im Straßenverkehr durch. Die Kontrollen fanden vom Vormittag bis in die Nachmittagsstunden sowohl in der Mainzer Straße, als auch in der Schwalbacher Straße statt. Die Beamten richteten bei den Kontrollen ihr Augenmerk auf das Erkennen von unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehenden Verkehrsteilnehmern.

58 Fahrzeuge kontrolliert, 23 Verstöße festgestellt

Weitere Verstöße, wie das Nutzen des Mobiltelefons während der Fahrt oder das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes wurden ebenfalls geahndet. Insgesamt wurden in mehreren Stunden 58 Fahrzeuge und 70 Personen kontrolliert. Dabei wurden in 23 Fällen Verstöße festgestellt. Bei drei Autofahrern, die augenscheinlich unter dem Einfluss berauschender Mittel standen, wurden Blutentnahmen durchgeführt und entsprechende Strafverfahren wegen des Fahrens unter Betäubungsmitteleinflusses, sowie des Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet.

Schleifspuren am Kotflügel

Einem weiteren Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt, da die montierten Reifen nicht zum Fahrzeug passten und schon erhebliche Schleifspuren, verursacht durch den Kotflügel, aufwiesen. Bei vier Fahrzeugen war die Betriebserlaubnis erloschen.

Bußgeldkatalog Drogen 2021

Tatbestand Buß­geld Punk­te Fahrverbot
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim ersten Mal 500 € 2 1 Monat
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim zweiten Mal 1.000 € 2 3 Monate
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr ab dem dritten Mal 1.500 € 2 3 Monate
Gefährdung des Straßenverkehrs unter Drogeneinfluss 3 Entzieh­ung der Fahrer­laubnis, Freiheits­strafe oder Geld­strafe

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Die offizielle Internetseite vom Polizeipräsidium Westhessen finden Sie unter www.polizei.hessen.de.

 

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