Die Finanzmittel, die Verleihung des Gerichtssiegels die Auswirkungen des neuen Stadtteils Ostfeld, der Neubau Rudolf-Dietz-Schule und und, und, und stehen auf dm Programm

Wenn in der nächsten Woche die Ortsbeiräte Auringen, Kastel, Erbenheim und Medenbach zusammenkommen, haben Bürger vor Eintritt in die jeweilige Tagesordnung wieder die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Themen entnehmen sie den folgenden Terminen

Ortsbeirat Auringen, 17. Dezember, ab 18:00 Uhr, Gaststätte Hinkelhaus

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Themen Neubau Rudolf-Dietz-Schule, Schulkindbetreuung und Schulentwicklung sowie die Finanzmittel des Ortsbeirats.

Ortsbeirat Kastel, 17. Dezember, ab 19:00 Uhr, Ortsverwaltung Kastel/Kostheim

Auf der Tagesordnung stehen die Themen:  Auswirkungen der Planungen eines Stadtteils Ostfeld auf Kastel und insbesondere den AKK-Haushalt, Radweg Steinern Straße, Rednerpult Bürgerhaus Kastel und die Finanzmittel des Ortsbeirats.

Ortsbeirat Erbenheim, 19. Dezember, ab 18:30 Uhr, Alten Rathaus Erbenheim

Kurz vor Weihnachten beschäftigen sich die Ortsbeiratsmitglieder mit den Finanzmitteln.

Ortsbeirats Medenbach, 19. Dezember, ab 19:00 Uhr, Bürgerhaus Medenbach

In der Sitzung geht es unter anderem um die Verleihung des Gerichtssiegels und die Finanzmittel des Ortsbeirats.

Über Ortsbeiräte

In Hessen können die Städte und Gemeinden nach § 82 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durch Beschluss der Gemeindevertretung für ihr Gebiet Ortsbezirke bilden. Die Einrichtung und Abgrenzung der Ortsbezirke wird in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt. In jedem Ortsbezirk wird ein Ortsbeirat gewählt, der Vorsitzende ist der Ortsvorsteher. Dieser wird in der ersten Sitzung nach der Wahl aus der Mitte der Ortsbeiratsmitglieder gewählt.

Die Wahl zu den Ortsbeiräten erfolgt gleichzeitig mit den Wahlen zur Gemeindevertretung bzw. der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren. Änderungen der Ortsbezirksgrenzen oder die Aufhebung des Ortsbezirks sind nur zum Ende der Wahlzeit möglich.

Der Ortsbeirat besteht aus mindestens drei, höchstens neun Mitgliedern, in Ortsbezirken mit mehr als 8000 Einwohnern aus höchstens neunzehn Mitgliedern. Die genaue Anzahl wird in der Hauptsatzung der Kommune festgelegt. Die Mitglieder des Ortsbeirats sind ehrenamtlich tätig.

Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden. Weitere Aufgaben können dem Ortsbeirat widerruflich von der Gemeindevertretung übertragen werden. Den Ortsbeiräten werden die zur Erledigung ihrer Aufgaben nötigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt. (Quelle: Wikipedia)

Weitere Nachrichten aus den Ortsbeiräten lesen Sie hier.

Wichtig Informationen zu Vorbereitung auf die Ortsbeiratssitzungen finden Sie unter piwi.wiesbaden.de.

 

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