Ministerpräsident Boris Rhein: „In dieser Form ist das Bürgergeld akzeptabel und ein großer Erfolg für den Föderalismus“

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein hat sich nach der Sitzung des Vermittlungsausschusses zum Bürgergeld mit den Ergebnissen zufrieden gezeigt. Der Kompromiss könne sich sehen lassen. Boris Rhein halte das Ergebnis für einen großen Erfolg des Föderalismus. In dieser Form sei das Bürgergeld akzeptabel.

„Das Wichtigste aus meiner Sicht: Es gibt keine Schonfrist (Vertrauenszeit) mehr für diejenigen, die sich vom Staat nur fördern, aber nicht fordern lassen wollen. Das heißt: Maßvolle Sanktionen, also Leistungsminderungen um zehn Prozent, sind schon bei der ersten Pflichtverletzung möglich.“ – Ministerpräsident Boris Rhein

Leistungsminderungen ließen sich mit den getroffenen Regelungen auf bis zu 30 Prozent nach der dritten Pflichtverletzung steigern. Zweitens werde die Karenzzeit von ursprünglich zwei Jahren auf ein Jahr halbiert. Das bedeute, dass das jeweilige Vermögen der Leistungsbezieher schon nach einem Jahr berücksichtigt werden würde. Und drittens wird das Schonvermögen deutlich reduziert. Dieses wird beim Leistungsbezieher von 60000 Euro auf 40000 Euro verringert, sie der Ministerpräsident weiter. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kämen noch einmal 15000 Euro, statt der ursprünglich geplanten 30000 Euro als Schonvermögen dazu.

„Auf der anderen Seite bleiben auch neue, richtige Akzente des ursprünglichen Gesetzentwurfs erhalten, vor allem der Vorrang für Weiterbildung und Qualifikation sowie das auf Kooperation angelegte Zusammenarbeiten in den Jobcentern inklusive Schlichtungsmechanismus.“ – Ministerpräsident Boris Rhein

Mit dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses haben die Regierungschefs der Länder und die Abgeordneten des Bundestags bewiesen, dass sie handlungsfähig und kompromissbereit um die besten Lösungen für Deutschland ringen. Der Föderalismus war als Korrektiv ein weiteres Mal hilfreich und nicht hinderlich.

Wie viel Bürgergeld wird es geben?

Nach den Verhandlungen der Länder steigt der Regelsatz der Grundsicherung von 449 auf 502 Euro. Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten 451 Euro. Jugendliche ab 14 bekommen 420 Euro, Kinder von 6 bis 14 Jahre 348 Euro, Unter-6-Jährige 318 Euro.

Wie sieht es mit Vermögenswerten aus?

Nach Antragstellung, wird das Bürgergeld erst einmal für sechs Monate ausgezahlt, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Höhe Bürgergelds wird wie folgt berechnet: (1) Höhe der Lebenshaltungskosten, (2)  Miet-/Wohnkosten, (3) Höhe des Einkommens & Vermögens, (4) Höhe des Einkommens & Vermögens von Lebensgefährten, Ehegatten & Co. Dabei wird das Verrmögen einer Person erst berücksichtigt, nachdem  das Bürgergeld ein Jahr lang ausgezahlt wurde. Die geltenden Vorgaben zu Miete und Wohnfläche greifen auch nicht sofort, sondern erst nach einer zweijährigen Schonfrist.

Antragsteller erhalten in den ersten zwölf Monaten Leistungen, wenn sie kein erhebliches Vermögen besitzen. Hier gilt die Grenze von 40000 Euro für den eigentlichen Leistungsbezieher und 15000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Zudem wird nicht mehr geprüft, ob das eigene Auto oder die eigene Wohnung angemessen sind.

Foto oben ©2020 Volker Watschounek

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