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Dr. Oliver Franz ©220 Reinhard Berg

Corona: Neue Fallzahlen, neue Regeln

Zum Ende der Woche sind die neuen Bestimmumngen der Hessischen Landesregierung bekannt geworden. Wie der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt mitteilt, setzt er die Corona-Maßnahmen des Landes 1:1 um.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Corona & Co.: Max 50 Personen bei privaten Feiern. In privaten Räumen maximal 25 Personen. Die 3-Quadratmeter-Regel fällt weg. Tanzveranstaltungen sind nach wie vor verboten. 

Wie bereits am Montag, 12. Oktober, angekündigt, wird  das Besuchsverbot für Wiesbadener Kliniken bis Sonntag, 1. November, verlängert. Wiesbadens Verwaltungsstab hat darüber hinaus ´ keine weiteren Corona-Maßnahmen beschlossen. Nach aktuellem Stand können die Bewohner von Pflegeeinrichtungen daher besucht werden. Das Besuchsverbot gilt dort nicht. Bezüglich der aktuellen Regelungen und dem Fortschreiten sei man mit den Betreibern der Einrichtungen im Gespräch. Der Stab beobachtet das Infektionsgeschehen in Wiesbaden und im Rhein-Main-Gebiet genau und wird gegebenenfalls in seiner nächsten Sitzung am Freitag, 16. Oktober, weitere Schritte diskutieren.

„Falls notwendig, beschließen wir als Stadt weitere Maßnahmen mit Augenmaß. Ziel ist es dabei immer, die Gesundheit aller Bürger zu schützen und gleichzeitig die Belastungen für Unternehmen so gering wie möglich zu halten.“ – Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz

Statt städtischer Regelungen würde des Wiesbadens Bürgermeister allerdings bevorzugen, dass das Land verbindlichere Vorgaben mache und sein Präventions- und Eskalationskonzept konkretisiere. Nur so könne verhindert werden, dass es in Hessen und im Rhein-Main-Gebiet zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen auf kommunaler Ebene komme, führte Dr. Oliver Franz weiter aus.

„Im Präventions- und Eskalationskonzept des Landes sind keine konkreten Maßnahmen genannt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bestimmte Grenzwerte überschreitet. Es ist lediglich von „erhöhter Aufmerksamkeit“, „erweiterten Maßnahmen“ oder einem „konsequenten Beschränkungskonzept“ die Rede.“ Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz

Unabhängig vom Präventions- und Eskalationskonzept hat das Land Hessen neue Maßnahmen angekündigt, die ab Montag, 19. Oktober, gelten sollen, und zwar bis Sonntag, 31. Januar 2021. Die Landesregelungen sehen unter anderem vor, dass private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung auf maximal fünfzig Personen begrenzt werden. Es werden keine Ausnahmen von dieser Regel genehmigt. Für Feiern in privaten Räumen wird eine Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen dringend empfohlen. Die bisherige Drei-Quadratmeter-Regelung in Geschäften sowie bei Veranstaltungen oder Kulturangeboten wie Theater, Konzerten oder Kinos entfällt. Es gelten stattdessen die allgemeinen Abstands- und Kontaktregeln. Für Clubs und Tanzlokale gelten künftig die gleichen Regeln wie für die Gastronomie. Das bedeutet, diese können Gäste unter den geltenden Maßnahmen genau wie Bars und Restaurants bewirten. Tanzveranstaltungen sind aber nach wie vor verboten. Dafür sind räumliche Vorkehrungen zu treffen. Die Öffnung muss durch das örtliche Gesundheitsamt genehmigt werden.

Kontaktnachverfolgung

Die Bevölkerung soll zur Angabe korrekter Kontaktdaten ausdrücklich verpflichtet werden. Die Angabe falscher Daten wird fortan als Ordnungswidrigkeit geahndet. Gastronomen erhalten die Befugnis, aus gegebenem Anlass den Personalausweis ihrer Gäste zu kontrollieren. In Schulen gilt weiterhin eine Maskenpflicht außerhalb der Klassenzimmer, beispielsweise auf den Schulhöfen oder in den Gängen. Vor Ort können Ausnahmen bestimmt werden. Die neue Verordnung stellt klar: Beim Essen und Trinken darf auch auf dem Schulhof der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden. Gleiches gilt, wenn dies zu schulischen Zwecken erforderlich ist. Beim Thema Reisebestimmungen und Beherbergungsverbot gilt, dass die bestehenden Regelungen bestehen bleiben.

Wiesbadens Sonderweg

Die Landeshauptstadt Wiesbaden veröffentlicht seit dem Frühjahr unter wiesbaden.de die täglichen Corona-Fallzahlen im Stadtgebiet. Die Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz und weiterer Werte basiert auf den Tagen, an denen Personen erste Symptome aufweisen. Diese städtische Berechnungsmethode zielt auf die Bestimmung der Infektiosität der Infizierten ab und unterscheidet sich von der des Landes. Für das Land ist ausschließlich der Tag ausschlaggebend, an dem ein Laborbefund (positives Testergebnis) vorliegt. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Angenommen, eine Frau zeigt am 1. Oktober erste Symptome, zum Beispiel Husten. Am 3. Oktober geht die Frau zum Arzt, am 4. Oktober erfolgt ein Abstrich für einen Coronatest und am 5. Oktober liegt das Testergebnis dem Gesundheitsamt Wiesbaden vor. Das Land Hessen datiert die Neuinfektion auf den 5. Oktober, das Gesundheitsamt auf den 1. Oktober.

Corona: Unterschiedlichen Berechnungsmethoden

Die Fallzahlen der Stadt und des Landes haben sich aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsmethoden in der Vergangenheit immer mal wieder leicht unterschieden, jedoch nicht in dem Umfang wie in den vergangenen Tagen. Aus diesem Grund veröffentlicht die Landeshauptstadt Wiesbaden ab Donnerstag, 15. Oktober, unter wiesbaden.de/coronavirus die Fallzahlen sowohl nach der Berechnungsmethode der Stadt als auch nach der des Landes. Die Zahlen nach der Berechnungsmethode des Landes waren und sind ausschlaggebend für das Ergreifen von Maßnahmen nach dem hessischen Präventions- und Eskalationskonzept. Die Zahlen nach der städtischen Berechnungsmethode werden genutzt, um die Lage vor Ort detaillierter einschätzen zu können. Sie sind außerdem ausschlaggebend dafür, welche Farbe die städtische Corona-Warnampel anzeigt.

Das Robert-Koch-Institut

Unabhängig davon gilt, dass das Robert Koch-Institut (RKI) bei der Berechnung der Wiesbadener Sieben-Tage-Inzidenz pro 100000-Einwohner mit einer Einwohnerzahl von 278474 Personen rechnet. Laut dem Amt für Statistik und Stadtforschung wohnten am 30. September 2020 in Wiesbaden jedoch 291126 Personen. Die Stadt Wiesbaden hat das RKI darüber bereits informiert. Grundlage für die städtische Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz sind 291126 Personen. (Foto: Dr. Oliver Franz, Corona Foto: Reinhard Berg)

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Die offizielle Internetseite des Stadt mit allen Fakten zu Corona finden Sie unter: www.wiesbaden.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.