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Eskalationsstufengesetzs

Alkoholverbot und Ausgangssperre in Hotspot Regionen

Wer Tiere versorget, zu Gottesdiensten geht oder für eine beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten das haus verlassen muss, darf dies auch in Hotspot-Regionen. Stand heute gilt das ab Freitag für die Stadt Offenbach und den Mainz-Kinzig-Kreis.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 1

Nachts werden die Straßen leer. Das verlassen des Hauses ist zwischen 21:00 und 5:00 Uhr in Hotspot-Rgeionen nur noch aus triftigen Grund gestattet. Es gilt ein Alkoholverbot.

Angesichts weiter steigender Infektionszahlen hat das hessische Corona-Kabinett heute das Eskalationsstufenkonzept erweitert. im Ministerium für Soziales und Integration habe man festgestellt, dass die bisherigen Beschränkungsmaßnahmen nicht in dem Maße greifen würden, wie das bundesweit erhofft wurde. Vielmehr gebe es Hotspots mit sehr hohen Inzidenzen von über 200 Neuinfektionen binnen sieben Tagen bezogen auf 100000 Einwohnern, teilte Anne Janz, Staatssekretärin im Ministerium nach der Sitzung des Corona-Kabinetts am Dienstag in Wiesbaden mit. Die Stufe sieht dann eine Ausgangssperre und ein Alkoholverbot vor.

„Wenn eine Region die Inzidenz von über 200 erreicht und diese drei Tage in Folge weiterbesteht, dann ist z.B. eine nächtliche Ausgangssperre für die Zeit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr früh zu verhängen.“ – Anne Janz, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration

Der Beschluss des Corona-Kabinetts folge der Vereinbarung von Bund und Ländern, ab einer solchen Inzidenz umfassende und allgemeine Maßnahmen zu ergreifen. Hessen habe in seinem  Eskalationsstufengesetz nun eine weitere Stufe schwarz eingeführt und präzisiert, welche Maßnahmen dann vor Ort umgesetzt werden müssen. Dazu gehöre auch nächtliche Ausgangssperren, so Janz. Die Gebietskörperschaften seien umgehend dazu aufgefordert worden, die Maßnahmen durch Allgemeinverfügungen ab Freitag, 11. Dezember 2020, umzusetzen.

„Während der Ausgangssperre ist das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur aus gewichtigen Gründen zuzulassen, wie bspw. berufliche oder medizinische Erfordernisse.“ – Anne Janz, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration

Die Stufe schwarz greife bei einem diffusen Infektionsgeschehen, das nicht auf einen überschaubaren und begrenzten Ausbruchsherd beschränkt sei. Die Maßnahmen könnten erst dann wieder aufgehoben werden, wenn die Inzidenz drei Tage in Folge unter 200 gesunken sei. Janz führte aus, dass Hessen mit dem Eskalationsstufengesetz klare Vorgaben mache, bei welchem Infektionsgeschehen, welche konkreten Maßnahmen vor Ort zu ergreifen seien. Auch werde der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum und die Abgabe zum Sofortverzehr ganztags untersagt. Auch schulspezifische Maßnahmen ab Jahrgangsstufe 8 seien in Betracht zu ziehen.

„Wir brauchen zwingend eine nachhaltige Wirkung der Maßnahmen, um die Infektionszahlen in diesen Regionen wieder abzusenken. Nur dann können wir eine Überlastung unseres Gesundheitswesens abwenden.“ – Anne Janz, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration

Eines müsse in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht werden: Nachhaltig wirksame Regelungen zu treffen ist die eine Seite, die andere Seite ist die Wahrnehmung der Verantwortung eines jeden von uns – für sich und andere

Stufe schwarz im Überblick

Ab kumulativ 200 Neuinfektionen pro 100000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage in einem Landkreis, einer kreisfreien Stadt, einer Stadt oder einem Ort an drei aufeinanderfolgenden Tagen sind folgende Maßnahmen vorzusehen:

Verhängung einer nächtlichen Ausgangssperre für die Zeit zwischen 21:00 Uhr und 5:00 Uhr früh: Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus gewichtigen Gründen zuzulassen, insbesondere zur

  1. Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
  2. Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  3. Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  4. Begleitung Sterbender,
  5. Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen,
  6. Versorgung von Tieren sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention
Eskaltiopnsstufengesetz

Eskaltiopnsstufengesetz 

Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist ganztags zu untersagen.

Die Kontaktbeschränkungen nach § 1 Abs. 1 CoKoBeV gelten auch in der Zeit von 28. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021. Ferner in Betracht zu ziehen ist die schulspezifische Umsetzung weitergehender Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangsstufe 8 (außer Abschlussklassen). Weitergehende Ausgangsbeschränkungen sind ebenfalls in Betracht zu ziehen.

Sobald der 7-Tages-Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 200 Neuinfektionen pro 100000 Einwohnern liegt, sind diese Maßnahmen wieder aufzuheben.

 

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Die offizielle Internetseite des Stadt mit allen Fakten zu Corona finden Sie unter: www.wiesbaden.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.