Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende: „Die Todesstrafe ist eine nicht zu akzeptierende Strafe. Sie muss weltweit geächtet werden. Deshalb nimmt auch die Landeshauptstadt Wiesbaden an dieser wichtigen Aktion teil.“
Am 30. November organisiert die Gemeinschaft Sant’Egidio zusammen mit anderen Organisationen den 20. Internationalen Aktionstag Cities for Life – Städte für das Leben/Städte gegen die Todesstrafe. Wiesbaden ist mit dabei und spricht sich mit seiner Teilnahme für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe aus.
Beleuchtung bekannter Gebäude
Seit Beginn der Kampagne im Jahr 2002 wurden in über 100 Ländern Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Zivilgesellschaft durchgeführt, um eine Kultur der Achtung des menschlichen Lebens zu stärken. Der internationale Tag Cities for Life ist die weltweit größte Mobilisierung von Städten mit ihren Bürgern und möchte die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Menschenrechte und den Wert des Lebens lenken. Seit 2002 sind allein in Deutschland fast 300 Städte an diesem wichtigen Aktionstag beteiligt – darunter viele Großstädte wie Berlin, Hamburg, Stuttgart, Bremen, Köln, Leipzig, Schwerin, Rostock, Düsseldorf, Frankfurt, Dortmund, Würzburg und viele andere mehr. Unterschiedliche Aktionen werden gestaltet, zum Beispiel eine besondere Beleuchtung bekannter Gebäude, Dichterlesungen, Projekte in Schulen.
Mehrere Male hat Papst Franziskus alle Menschen guten Willens aufgerufen, eine Kultur der Wertschätzung und des Friedens im Einsatz gegen Gewalt und auch gegen die Todesstrafe zu verbreiten. Er bezeichnet die Todesstrafe als eine unmenschliche Maßnahme, die in jeglicher Weise ihrer Anwendung gegen die persönliche Würde verstößt. Und er weist darauf hin, dass niemandem die Würde abgesprochen wird, wenn sie auch beim schlimmsten aller Kriminellen geachtet wird.
Besorgniserregende Nachrichten
Auch in den vergangenen Monaten gab es trotz der Pandemie weitere positive Entwicklungen im Bereich der Kampagne zur Abschaffung der Todesstrafe. Im Dezember 2020 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen zum wiederholten Mal eine Resolution über ein universales Moratorium der Todesstrafe mit noch größerer Zustimmung als in den vorherigen Jahren verabschiedet (123 Länder für ein Hinrichtungsmoratorium, vier neue Staaten unterstützten die Resolution zum ersten Mal). Leider bleiben aber besorgniserregende Nachrichten nicht aus. Insbesondere sind aus den Krisengebieten im Zusammenhang mit dem Terrorismus steigende Vollstreckungszahlen zu registrieren. Durch populistische Ideen kommt es auch in europäischen Ländern zu Äußerungen, die eine Wiedereinführung der Todesstrafe gerade bei schlimmen Vergehen fordern. Daher bleibt die Bedeutung dieses globalen Einsatzes für eine Kultur des Lebens dringend erforderlich.
Gemeinschaft Sant’Egidio
Die Gemeinschaft Sant’Egidio ist eine christliche Laienbewegung in rund 70 Ländern der Welt, die sich für Frieden und Gerechtigkeit einsetzt. Seit 1998 engagiert sie sich gegen die Todesstrafe und setzt sich mit der World Coalition against the Death Penalty für ihre universale Abschaffung ein. Sie hat 2002 die Aktion Cities for life – Städte für das Leben/Städte gegen die Todesstrafe ins Leben gerufen. Der 30. November wurde für den Aktionstag gewählt, weil an diesem Tag im Jahr 1786 das Großherzogtum Toskana als erster Staat der Welt Folter und Todesstrafe für abgeschafft erklärte. Mitglieder von Sant’Egidio pflegen weltweit Hunderte von Brieffreundschaften mit Todeskandidaten und sind weltweit im Einsatz für eine Humanisierung der Haftbedingungen in Gefängnissen insbesondere in Afrika engagiert.
Unnützes Wissen: Todesstrafe
Die Rechtswissenschaften definieren die Todesstrafe als Tötung eines Menschen infolge eines definierten bestimmten Tatbestandes, dessen er für schuldig befunden wurde. Ihr geht in der Regel ein Todesurteil nach einem Gerichtsverfahren voraus, das mit der Hinrichtung des Verurteilten vollstreckt wird.
1945 schafft Deutschland die Todesstrafe ab
Seit Jahrtausenden werden Personen hingerichtet, deren Taten nach kodifizierten Strafbestimmungen als besonders schwere Verbrechen gelten. Ab dem 18. Jahrhundert wurde die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise in Europa in Frage gestellt und einige Staaten schafften die Todesstrafe ab, der erste Staat war das Großherzogtum Toskana im Jahre 1786 unter Leopold II.; sein Bruder Kaiser Joseph II. schaffte im darauffolgenden Jahr die Todesstrafe in den österreichischen Erblanden ab. Ihre allgemeine Abschaffung wurde 1795 in Frankreich gefordert. Seit 1945 wurde sie von immer mehr Staaten abgeschafft: darunter Bundesrepublik Deutschland mit Art. 102 des Grundgesetzes, Liechtenstein mit Art. 27ter der Liechtensteinischen Verfassung, Österreich mit Art. 85 des Bundes-Verfassungsgesetzes und die Schweiz mit Art. 10 Abs. 1 der Bundesverfassung.
In 55 Staaten gilt die Todesstrafe
Heute ist die Todesstrafe ethisch, strafrechtlich und praktisch umstritten; sie gilt vielfach als unvereinbar mit den Menschenrechten. Viele Nichtregierungsorganisationen setzen sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Laut Wikipedia gilt in 55 von 197 Staaten aufgeführt nach wie vor die Todesstrafe für verschiedene Vergehen (Stand 15. November 2018). In acht Staaten existiert die die Todesstrafe nur in Sonderstrafverfahren (z. B. Kriegsrecht). In 29 Staaten gilt ein Hinrichtungsstop. 106 Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft. (Quelle: Wikipedia)
Foto oben ©2021 Volker Watschounek
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Noch mehr Informationen zum Aktionstag Cities for Life finden Sie unter www.wikipedia.de.