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Lockerungen, Maskenpflicht in Hessen ©2020 Pixbay

Kontakte einschränken, Infektionszahlen senken

Weihnachten ist das Fest der Familie. An Heiligabend, während der Adventszeit und über die Weihnachtsfeiertage kommen Eltern, Geschwister und Großeltern zusammen. In diesem Jahr wird es anders sein: maximal 10 Personen.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Wir müssen die Kontakte weiter einschränken, damit die Infektionszahlen sinken – eine Verlängerung der Maßnahmen ist erforderlich“

Das hessische Corona-Kabinett hat heute auf Basis der Gespräche der Kanzlerin mit den Länderchefinnen und -chefs vom Mittwoch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verlängert und in bestimmten Bereichen weitergehende Regelungen getroffen. Ministerpräsident Volker Bouffier sagte am Mittag während der Pressekonferenz, dass Hessen die Beschlüsse der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin auch für Hessen umgesetzt habe. Die Zahlen stiegen zwar nicht mehr exponentiell, aber die Zahl der Neuinfektionen sei weiterhin zu hoch.

„Die Lage ist sehr ernst, wir haben viel mehr Tote zu verzeichnen als im Frühjahr. Deshalb müssen wir vor allen Dingen die Kontakte weiter einschränken und die geltenden Maßnahmen verlängern, damit die Zahl der Neuinfektionen sinkt. Nur dann haben wir eine Chance, die Kliniken und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier

Bouffier erinnerte daran, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern eher milde Maßnahmen mit viel Bewegungsfreiheit ergriffen habe. Ausgangssperren und weitere drastische Maßnahmen wolle man mit aller Macht verhindern. Dabei stünden der Gesundheitsschutz, die Bildung und das Wirtschaftsleben immer im Fokus allen Handelns. All das hinge aber immer davon ab, dass die Menschen weiterhin von den Maßnahmen überzeugt seien und diese mittragen. Nur dann werde die Infektionszahlen sinken, stellte Bouffier klar.

„Uns ist klar, dass dies erhebliche Einschnitte sind, die gerade in der Vorweihnachtszeit sehr weh tun, aber diese Schritte sind erforderlich. Alles andere wäre verantwortungslos. Machen Sie weiter mit, lassen Sie uns besonnen bleiben, damit die Infektionszahlen sinken.“ – Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir

Hessens Coorna-Kabinett hat nach der gestrigen Ministerkonferenz heute am Donnerstag intensiv beraten und die Corona-Regeln per Verordnung verschärft: Vom 1. bis 20. Dezember gelten demnach folgende Änderungen.

  • Die Kontakte im öffentlichen Raum werden auf 5 Personen aus zwei Hausständen beschränkt. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.

Da Wohnungen ein besonders geschützter und privater Bereich sind, beschränken wir uns auf die dringende Empfehlung, auch hier die Kontakte in gleicher Weise zu begrenzen.

  • Mund-Nasen-Bedeckungen sind in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, zu tragen. Das gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen. Gleiches gilt für Orte in Innenstädten mit viel Publikumsverkehr. Die Festlegung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden. In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt nicht am Platz, wenn der Abstand von 1,5 Metern sicher eingehalten werden kann.
  • Für Geschäfte und den Einzelhandel gelten folgende Quadratmeter-Regeln: auf die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf höchstens eine Person je angefangener Verkaufsfläche von 10 Quadratmetern und auf die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche höchstens eine Person je angefangener 20 Quadratmeter eingelassen werden.

In der Quarantäne-Verordnung wurde eine Ausnahme im Hinblick auf Personen aufgenommen, die Waren oder Güter per Schiff, Flugzeug, Schiene oder Straße befördern. Zudem wurden die Betretungsverbote in Kitas und Schulen aufgehoben, wenn Familienangehörige als reine Kontaktpersonen unter Quarantäne stehen.

Bund und Länder haben in der gestrigen Konferenz sich darüber hinaus über folgende Punkte verständigt:

  • In der Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar, sollen die Kontaktbeschränkungen angepasst werden: Dann dürfen sich 10 Personen, ohne eine Begrenzung der Hausstände, treffen. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Diese Maßnahme wird im Laufe des Dezembers mittels einer neuen Verordnung beschlossen, da das Infektionsschutzgesetz vorgibt, Regelungen grundsätzlich auf vier Wochen zu befristen.
  • Mit Blick auf Silvester ist geplant, im Laufe des Dezembers zu regeln, dass im privaten Kreis Böller erlaubt bleiben. Auf öffentlichen Plätzen und in belebten Straßen soll dies untersagt werden.
  • Die Gespräche mit dem Bund haben den hessischen Weg mit Blick auf die Schulenbestätigt. Hier entscheiden die Gesundheitsämter und Schulämter passgenau vor Ort. Ab einer Inzidenz von 200 sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Es gibt aber keinen Automatismus. Vielmehr muss vor Ort entschieden werden, welche Regeln hier jeweils am wirksamsten sind. Die Hessische Landesregierung plädiert für Präsenzunterricht, weil dieser sicherstellt, dass alle Kinder mitgenommen werden. Selbstverständlich kann vor Ort aber auch ein Modell des Wechselunterrichts etabliert werden, wenn die Lage dies erfordert.

Ab einer Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt in den weiterführenden Schulen ab Klasse 7 auch im Unterricht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. In Grundschulen und in den Klassen 5 und 6 kann diese eingeführt werden.

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Die offizielle Internetseite des Stadt mit allen Fakten zu Corona finden Sie unter: www.wiesbaden.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.