Sonntagnachmittag, eine Bühne vor dem Rathaus und überall Stände und Zelte von Vereine, Organisationen und Initiativen die aufklären und feiern: das Weltkindertagsfest.
Die Stärkung der Kinderrechte in der hessischen Verfassung waren nur ein Aspekt, auf dem Schlossplatz vor dem Wiesbadener Rathaus und dem Hessischen Landtag. Betreuungsangebote, Spiel und Spaß standen nicht nur bei den Kleinen, sondern auch bei den Erwachsenen im Vordergrund. Sie trafen sich, tauschten sich aus – und genossen bei strahlendem Sonnenschein wie ihre Kinder rundum zufrieden waren.
Impressionen vom Weltkindertagsfest
Alle Klassiker waren mit dabei. Als Magneten stellten sich schnell die Hüpfburg und die aufblasbare Kletterwand heraus. Bevor die kleinen Großen von Morgen in ihr Vergnügen stürzen durften, war erst einmal Schlange stehen angesagt. Dann aber stand dem Vergnügen nichts im Wege. Und verließ einem auf dem Weg nach oben nicht der Mut, gab es von oben einen tollen Blick über den Schloßplatz – und herunter auf die Bastelstation, wo den unterschiedlichsten Materialien gebastelt und gearbeitet wurde.
Wem das bunte Treiben zu viel wurde, der fand auf dem Schlossplatz auch Ruheoasen: Etwa das kleine weiße Tippi. Dass dies weniger genutzt wurde lag nicht am Angebot, sondern vielmehr an dem tollen Wetter, das draußen zum Spielen und Toben eingeladen Tag.
Hintergrund
Weltkindertag, Internationaler Kindertag, Weltkindertagsfest, Internationaler Tag des Kindes – alles etwas verwirrend. Den Weltkindertag gibt es nicht nur an unterschiedlichen Tagen, er hat auch verschiedene Namen. Die Forderung der Einführung eines einzigen Weltkindertages ist eng mit den Kinderrechten verbunden und geht auf die ersten Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg zurück. Vorangetrieben wurde das bestreben in den sozialistischen geprägten Ländern. Bereits in den 1950er Jahren führten sozialistische geprägte Länder den Internationalen Tag des Kindes ein, darunter auch die DDR. Als Datum wurde der 1. Juni festgelegt. Wenig später, im Jahr 1954, wurde das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF von seinen Mitgliedern beauftragt, einen Weltkindertag auszurichten: Die BRD entschied sich für den 20. September als Weltkindertag
20. November – Internationaler Tag der Kinderrechte
Die Vereinten Nationen feiern den Weltkindertag am 20. November: An diesem Tag wurde im Jahr 1989 die Kinderrechtscharta in der UN-Vollversammlung verabschiedet. Damit verpflichteten sich die Staaten zum ersten Mal, völkerrechtsverbindlich für die Wahrung grundlegender Kinderrechte einzustehen.
Die wichtigsten Rechten der Kinderrechtskonvention
- Artikel 6: Recht auf Leben
- Artikel 7: Recht auf eine Geburtsurkunde, einen Namen und eine Staatsangehörigkeit
- Artikel 9: Recht auf beide Elternteile
- Artikel 19: Recht auf eine Kindheit ohne Gewalt
- Artikel 24: Recht, gesund aufzuwachsen
- Artikel 28: Recht auf Bildung
- Artikel 32: Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung
- Artikel 34: Schutz vor sexuellem Missbrauch
- Artikel 37: Verbot der Folter, der Todesstrafe, der lebenslangen Freiheitsstrafe
- Artikel 38: Schutz vor bewaffneten Konflikten (Einziehung zu den Streitkräften)