Menschliche Fehler sind immer eine Fehlerquelle. Es kann aber auch sein, dass beim Transport oder die Lagerung Fehler passieren – oder sich im Testergebnis noch keine virale RNA nachweisen lässt.
Das wichtigste Vorweg. Jedes Testergebnis beschreibt den Ist-Zustand im Moment der Erhebung, im Moment des Abstrichs. Dazu gilt: Je mehr Gene untersucht werden, desto genauer ist der Test. Für den bedeutet das, dass er in der frühen Phase aus den oberen Atemwegen genommen werden sollte – also aus dem Rachen oder dem sogenannten Nasopharyngeal. Eine kurze Berührung mit dem Wattestab genügt nicht.
„Testungen beschreiben immer nur den aktuellen Istzustand. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt dieser durchgeführt wird, lässt sich gegebenenfalls eine Infektion noch nicht nachweisen.“ – Dr. Kaschlin Butt, Leiterin des Wiesbadener Gesundheitsamtes
Der ideale Testzeitpunkt für die Durchführung des Corona-Tests ist fünf bis sieben nach der möglichen Ansteckung. Doch auch danach können noch Symptome auftreten und das Virus kann sich so vermehren, dass andere Personen angesteckt werden können. Deshalb gilt eine 14-Tägige Inkubationszeit.
„Das angedachte Verfahren der Bundesregierung, Reiserückkehrende aus Risikogebieten mindestens fünf Tage abzusondern und frühestens dann eine Beendigung der Quarantäne durch ein negatives Testergebnis zu gestatten, halten wir für sehr sinnvoll und hätten uns dies für Wiesbaden bereits vor den Sommerferien gewünscht.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz
Die Inkubationszeit ist der Grund, weshalb für Kontaktpersonen der Kategorie I, also für Personen mit einem engen Kontakt zu dem Infizierten, eine 14-tägige Quarantäne durch das Gesundheitsamt angeordnet wird. Das betrifft Personen des gleichen Haushaltes aber beispielsweise auch für Mitschüler und Schulklassen oder Arbeitskollegen. Die Gesundheitsamtsmitarbeiter gehen dabei sehr sorgfältig vor und überprüfen genau, für wen eine Quarantäne notwendig ist. Dr. Kaschlin Butt erklärt, dass man sich im Gesundheitsamt der Situation wohl bewusst sei und eine Quarantäneverfügung nur dann anordne, „wenn es aus infektiologischer Sicht notwendig ist.“
Quarantänemanagement
Mit einer Quarantäne wird die Verbreitung einer Infektion gestoppt. Sie ist dann notwendig, wenn ein direkter Kontakt zu einer infizierten Person stattgefunden hat und lässt sich auch nicht durch ein negatives Testergebnis aufheben. Das Quarantänemanagement des Gesundheitsamtes überprüft die Einhaltung der Quarantäne täglich. Bei Quarantäneverweigerung droht die Zwagsabsonderung. Der Landeshauptstadt Wiesbaden steht hierzu eine Unterkunft zur Verfügung, in der die Personen zwangsabgesondert werden.
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