Viele Wiesbadener verspüren Angst und Unwohlsein, wenn sie zu später Stunde durch die Fußgängerzonen und die Innenstadt gehen. Neue Polizisten sorgen für mehr Sicherheit.
Im Rahmen einer feierlichen Urkundenübergabe hat Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz am Montagnachmittag 33 Stadtpolizistinnen und -polizisten offiziell in Dienst gestellt. Mit den neuen Kräften ist die Personalgewinnung der Stadtpolizei fast abgeschlossen und die Sollstärke von 86 Stadtpolizistinnen und -polizisten beinahe vollständig erreicht.
„33 neue Stadtpolizistinnen und -polizisten bedeuten mehr Sicherheit für Wiesbaden. Durch die neuen Mitarbeiter können wir engmaschiger kontrollieren, wir haben mehr Präventivstreifen auf der Straße und sind im öffentlichen Raum deutlich präsenter.“ – Dr. Oliver Franz, Bürgermeister
Am Beispiel des Platzes der Deutschen Einheit lässt sich die stärkere Präsenz gut verdeutlichen. Während die Stadtpolizei im September 53 Kontrollen mit 114 Einsatzkräften durchgeführt hat und dabei 53 Verwarnungen und fünf Platzverweise ausgesprochen wurden, konnten im Oktober die Kontrollen auf 153 deutlich gesteigert werden. Dabei waren 313 Einsatzkräfte beteiligt, die 176 Verwarnungen und drei Platzverweise ausgesprochen haben.
„„Aufgrund von Neueinstellungen bei der Stadtpolizei konnten die Kontrollen auf dem Platz der Deutschen Einheit und dem Quartiersplatz um fast 300 Prozent gegenüber dem Monat September 2018 gesteigert werden. Hierbei sind auch die Verwarnungen im Monat Oktober 2018 um fast 350 Prozent gestiegen“ – Dr. Oliver Franz, Bürgermeister
Aus der Bevölkerung und dem Ortsbeirat wurden bereits erste positive Rückmeldungen an das Ordnungsdezernat der Landeshauptstadt herangetragen. Die dauerhafte Präsenz der Ordnungspolizei zeige die gewünschte Wirkung. Nur aufgrund von Nachhaltigkeit könnten die Ordnungskräfte verschiedene Plätze wieder zurückgewinnen und den Bürgern ein sicheres Wiesbaden vermitteln, so Franz weiter.
„Mit diesen zusätzlichen Kräften ist es besser möglich, das ambitionierte Zehn-Punkte-Programm ‚Gemeinsam Sicheres Wiesbaden‘ von Landespolizei und Ordnungsamt umzusetzen.“ – Dr. Oliver Franz, Bürgermeister
Die Stadtpolizei arbeitet 365 Tage im Jahr, sieben Tage in der Woche und 24 Stunden am Tag, wobei die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in Zwölf-Stunden-Schichten tätig sind. Bei dem Schichtsystem ergibt sich theoretisch eine durchschnittliche Personalstärke von acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern pro Schicht. Aufgrund von Urlaubs- und Krankheitszeiten liegt die reguläre Schichtstärke aber tatsächlich nur bei sechs Personen. Durch die Einstellung der zusätzlichen Ordnungspolizeibeamtinnen und -beamten konnte die Schichtstärke der Stadtpolizei von ehemals sechs auf derzeit zwölf Kräfte verdoppelt werden.
Ausbildung
Bis es soweit war, mussten die neuen Kollegen einen Lehrgang zum Hilfspolizeibeamten in Rechtsgebieten, wie zum Beispiel Straßenverkehrsrecht, Verwaltungsrecht, repressives und präventives Eingriffsrecht durchlaufen. Hinzu kommt das Einsatztraining in Modulen, wie zum Beispiel distanzschaffende Maßnahmen, Umgang mit Pfefferspray, Umgang mit dem Teleskopschlagstock, Betreten und Durchsuchen von Wohnungen, Schulungen im Gewerbe- und Verkehrsrecht und Praktika in anderen Bereichen des Ordnungsamts, wie Waffenrecht, Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, Prostituierten-Schutzgesetz, Versammlungsrecht, Veranstaltungsbüro etc.
Aufgaben im Einzelnen
Zu den grundsätzlichen Aufgaben eines Ordnungspolizeibeamten gehört die Überwachung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Darunter wiederum fallen eine Vielzahl von Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Wahrnehmen der Aufgaben nach der Gefahrenabwehrverordnung und dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit- und Ordnung im Stadtgebiet, Präsenzstreifen im Rahmen der Gefahrenabwehr und in Kooperation mit der Landespolizei oder anderen Gefahrenabwehrbehörden, Sonderdienste bei Veranstaltungen, Demonstrationen und anderen Veranstaltungen, das Erteilen von mündlichen und schriftlichen Verwarnungen, das Fertigen von Straf- und Ordnungswidrigkeitsanzeigen, gewerberechtliche Kontrollen, Kontrollen nach dem Personenbeförderungsgesetz und Kraftfahrzeugkontrollen, Bürgerberatung und Konfliktmanagement vor Ort oder das Erteilen von mündlichen und schriftlichen Verwarnungen.