Das Landgericht Frankfurt am Main hat auf Antrag von Ralph Schüler und Bernhard Lorenz dem Verlagshaus Römerweg GmbH die weitere Verbreitung des Hetrodt-Buchs „Die Unverfrorenen“ untersagt.
Durch einstweilige Verfügung untersagte das Landgericht Frankfurt die weitere Verbreitung von fünf Textpassagen in dem Buch „Die Unverfrorenen“. Das angegriffene Buch [enthält] mehrere unzutreffende bzw. unzulässige Äusserungen. Bei einem Verstoss droht ein Ordnungsgeld bis € 250.000,- oder Ordnungshaft. Das Landgericht hat in Abwägung der widerstreitenden Interessen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Schüler und Lorenz mit der Meinungs- und Pressefreiheit letzterer sehr weiten Raum gegeben. So wurden dem Buchautor Hetrodt mehrere von Lorenz und Schüler beanstandete Buchpassagen noch als bloße Meinungsäußerung durchgehen gelassen. Dies gilt selbst für die behauptete Zahlung von 90.000 Euro von Schüler an Lorenz, obwohl mit der Einstellung des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens mittlerweile feststeht, dass keinerlei entsprechende Zahlungen geflossen sind. Hierzu meint das Landgericht, dass die in der Lokalpolitik tätigen Lorenz und Schüler diese Verdachtsberichterstattung weiter hinnehmen müssten.
Behauptungen und Meinungsäußerungen
In fünf weiteren Fällen hat das Gericht jedoch anerkannt, dass der Autor falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet, die von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt sind. Überdies hat das Gericht breit ausgeführt, dass Hetrodt für seine Meinungsäusserungen nur wenige tatsächliche Anhaltspunkte liefert, weitgehend ohne Sachinhalt argumentiert und mehr Fragen als Antworten aufwirft. Viele Behauptungen sind schlicht falsch, ohne Persönlichkeitsrechte zu berühren. Das Gericht hat sie als wertneutrale Tatsachenbehauptungen geduldet. Im Buchteil Namen und Daten hat Hetrodt zu Ralph Schüler nicht ein richtiges Datum geliefert, von korrekten Firmierungen ganz zu schweigen. Ein schlecht recherchiertes Buch voll kruder Spekulationen geht nach einer Aufbrauchfrist von sechs Wochen vom Markt. Kommentar: Fürst Weihnachtsgeschäft ist das Verbot nützlich.
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