Das Home-Office wird zur Normalität: Immer mehr Arbeitgeber erlauben es den Mitarbeitern, Teile ihrer Arbeit von zu Hause oder einem anderen Ort außerhalb des Büros aus zu erledigen.
Home Office hier, Home Office dort. Ganz gleich ob Vertriebler, Programmierer oder Business Analyst – die Möglichkeit von überall auf der Welt mobil arbeiten zu können verändert die Arbeitswelt. Ganz gleich, ob es um die Folgen der neuen Datenschutzgrundverordnung für den Umgang mit Mitarbeiterdaten geht oder um das Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Vorgaben und flexibler Arbeitsgestaltung. Die Regeln hierfür sind im Arbeitsrecht festgeschrieben: fließend fest.
Datenschutz im Home Office, kurz gefasst
3. Wiesbadener Arbeitsrechtstag der IHK Wiesbaden
Wann: 29. August 2018, 16:00 bis 19:00 uhr
Wo: IHK Wiesbaden, Wilhelmstraße 24-26, 65183 Wiesbaden (Karte / Navigation)Die Teilnahme ist kostenfrei, Anmeldungen nimmt die IHK unter Telefon 0611 1500-152 oder per Mail an b.mai@wiesbaden.ihk.de entgegen.
Häuslicher Arbeitsplatz
In einer immer stärker von digitalen Einflüssen geprägten Welt entwickelt sich das Arbeitsrecht ständig weiter. Neue Gesetze und Regelungen stellen Unternehmen immer wieder vor Herausforderungen. Einen Überblick zu aktuellen Entwicklungen gibt der 3. Wiesbadener Arbeitsrechtstag der IHK Wiesbaden am 29. August im Hauptgebäude an der Wilhelmstraße. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmer und Personalverantwortliche aus Betrieben aller Größen und Branchen.
Experten für Datenschutz fragen
Dabei berichten drei Arbeitsrechtsexperten aus der Praxis: Die Rechtsanwälte Dr. Jan Schilling, Thomas Dick und Andreas Riedel sensibilisieren nicht nur für juristische Fallstricke und aktuelle Fragestellungen, sie stellen auch konkrete Maßnahmen vor, um arbeitsrechtliche Risiken im Umgang mit personenbezogenen Daten zu vermeiden. Neben neuen Gesetzesänderungen und der dazugehörigen Rechtsprechung geht es auch um die Frage, was Unternehmer bei flexiblen Arbeitszeiten wie Teilzeit, Arbeit auf Abruf oder Homeoffice berücksichtigen sollten.
Datenschutzrechtliche Empfehlungen
In ihrem Telearbeit Datenschutz-Wegweiser stellt die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine ersten Leitfaden vor, mit dem Sie und Ihr Arbeitgeber das Risiko minimieren können. Zu den Vorgaben zählen etwa: (1) Separates, abschließbares Arbeitszimmer, (2) Trennung zwischen beruflichem und privaten (Internet-)Anschluss, (3) Zugang des Berechtigten zu den sensiblen personenbezogenen Daten nur mit BenutzerID und PIN oder Karte (Einsatz zertifizierter Kartenlesegeräte erforderlich), (4) Verbindung ausschließlich über ein sogenanntes Virtual Private Network (VPN), (5) Verschlüsselung der Daten (Ende-zu-EndeSicherheit), (6) Zugangsmöglichkeit des Arbeitgebers und dessen Beauftragten für den Datenschutz sowie der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zum Telearbeitsplatz und dessen IT-Einrichtungen zu Kontrollzwecken unter Berücksichtigung des Art. 13 GG (s. dazu sogleich), (7) Sperrung von USB-Zugängen und anderen Anschlüssen, Datensicherheit beim IT-Einsatz 11 (8) falls erforderlich, sichere Anbindung eines lokalen Druckers (kein Netzwerkdrucker, kein WLAN-Drucker, kein online-Drucker) in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes mit Protokollierung von häuslichen Druckvorgängen, (9) keine private Nutzung der beruflich zur Verfügung gestellten IT-Ausstattung. Ein Faltblatt mit allen Maßnahmen können Sie sich auf der Seite des Bundesdatenschutzbeauftragten oder gleich hier herunterladen. (Foto: mlpinto1976 / CC-BY-SA 2.0 / Flickr)