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Freedom-Day auf den 2. April verschoben

Freedom-Day: Trotz hoher Corona-Infektionszahlen laufen zum 20. März auf Bundesebene viele Maßnahmen aus. Von den Ländern hagelt es Kritik. Sachsen, Mecklenburg-Vorpommer … und Hessen sprechen sich für eine Übergangsfrist aus. Wiesbaden lebt! sagt Ihnen, was ab Sonntag gilt.

Volker Watschounek 2 Jahren vor 1

Masken, Impfausweise und Corona-Tests bleiben. Der Freedom-Day wird verschoben. Dass Land bleibt besonnen. Mit der vorsorglichen Übergangsphase will die Landesregierung handlungsfähig bleiben.

Die Hessische Landesregierung hatte am Dienstag, zwei Tage vor den Beratungen im Deutschen Bundestag und Bundesrat, einen Fahrplan mit den geplanten Corona-Regeln vorgelegt. Hintergrund ist das Auslaufen der derzeit geltenden Regelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz am 19. März und der proklamierte Freedom-Day am 20. März. Das Bundesgesetz ist die rechtliche Grundlage für alle Corona-Schutzmaßnahmen in den Ländern und wird derzeit neu gefasst.

„Weil sich die Bundesregierung uneinig ist und deshalb eine Neuregelung praktisch in letzter Sekunde vor dem Auslaufen aller Regeln erfolgen muss, wissen wir weiterhin nicht, welche konkreten Schutzmaßnahmen wir in Hessen ab der kommenden Woche ergreifen können.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier a

Bouffier sagte weiter, dass das Verfahren unsäglich sei, weil die Menschen wissen wollten, wie es weitergehe. Um dennoch bestmögliche Planungssicherheit für alle Hessen zu gewährleisten, beabsichtige die Landesregierung – basierend auf dem aktuellen Gesetzentwurf des Bundes –, die bestehenden Schutzmaßnahmen bis zum 2. April zu verlängern, soweit das neue Bundesinfektionsschutzgesetz dies noch ermögliche. So bleiben wir besonnen und handlungsfähig, erläuterte Ministerpräsident Volker Bouffier. Der Hessische Landtag berät darüber am Freitag. 

Basisschutzmaßnahmen

Im Anschluss an diese Übergangsphase seien nach derzeitigem Stand nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen möglich, um vor allem vulnerable Gruppen zu schützen. Weitergehende Maßnahmen seien dann nur in nachgewiesenen Hotspots und nach vorherigem Landtagsbeschluss möglich.

Corona-Regeln in der Übergangsphase

Schritt 1: Übergangsphase (20. März bis 2. April):

Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben – auf Basis des bisherigen Entwurfs – bestehen. Dies sind vor allem:

o          Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig.
o          Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen.
o          Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.

Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt am 20. März die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt:

o          Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen.
o          Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben.
o          Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden.
o          Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich.

An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen.

Schritt 2: Ausschließlich „Basisschutzmaßnahmen“ (nach dem 2. April):

Nach dem 2. April ermöglicht der Bund – nach aktuellem Stand – nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Konkret bedeutet dies:

Maskenpflicht nur noch

o          in Krankenhäusern
o          in Alten- und Pflegeheimen
o          bei Pflegediensten
o          in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)

Testpflicht nur noch

o          in Krankenhäusern
o          in Alten- und Pflegeheimen
o          in Schulen

Alle weiteren Schutzmaßnahmen entfallen. Lediglich in so genannten Hotspots sollen noch einige weitere Schutzmaßnahmen ermöglicht werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss des Landtags.

Hotspotregeln (derzeitiger Gesetzentwurf)

Definition Hotspot: Ausbreitung einer gefährlicheren Virusvariante in einer Gebietskörperschaft oder drohende coronabedingte Überlastung der Krankenhauskapazitäten in einer Gebietskörperschaft. Nähere Angaben, was das konkret bedeutet, enthält der Gesetzentwurf nicht.

Zusätzliche Maßnahmen: Weitergehende Maskenpflicht, Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bei Publikumsverkehr, Abstands- und Hygienekonzept.

Über das Bundesinfektionsschutzgesetz wurde am Mittwoch erstmals im Deutschen Bundestag beraten. Es soll am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat soll noch am selben Tag damit befasst werden. Erst danach können entsprechende Regelungen in den Ländern verbindlich beschlossen werden. Die Hessische Landesregierung wird anschließend in einer Kabinettsitzung darüber beraten.

Foto oben: ©2021 Pixabay / Volker Watschounek

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Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.