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Corona-Regeln, 2G-Option, Corona-Gipfel, Corona-Regeln: Corona in Hessen und Wiesbaden, Stufenplan, Freedom-Day

Neue Landesverordnung: Diese Corona-Regeln gelten jetzt

Während einige Bundesländer die allgemein gültige Corona-Eindämmungsverordnung außer Kraft gesetzt haben,. hält Hessen daran fest. Zugangsregelungen nach dem Genesenenstatus, Maskenpflicht und Abstandsregeln gelten bis zum 2. April.

Volker Watschounek 2 Jahren vor 0

Corona-Regeln: Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte fallen weg. Kapazitäztsbeschränkungen für Clubs werden aufgehoben. Maskenpflicht und Zutrittsregelungen gelten erst einmal fort.

Ungeachtet hoher Corona-Infektionszahlen fallen heute die ersten bundesweiten Schutzauflagen in Deutschland weg. Nicht überall: Die Hessische Landesregierung hat die im Bunde zum 19. März geltenden Corona-Regeln in weiten Teilen bis zum 2. April 2022 verlängert (Wiesbaden lebt! berichtete). Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat die Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes beschlossen und damit eine neue rechtliche Grundlage für die Corona-Regeln in den Ländern geschaffen.

Corona-Übergangszeit

In der am 19. März beginnenden Übergangsphase gelten damit die bestehenden Zugangsbeschränkungen (3G/ 2G/ 2G-Plus) in Hessen bis zum 2. April weiter fort; die bundesrechtliche Anordnung von 3G am Arbeitsplatz fällt am Sonntag weg. Die derzeitigen Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben bestehen. Die bisherigen Obergrenzen bei Veranstaltungen sowie Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte entfallen hingegen, weil es dafür im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

„Das Verfahren ist nicht angemessen. Es gab keine Einbeziehung der Länder. Dabei hätten wir mit unserer Erfahrung aus den vergangenen beiden Jahren eine Menge beitragen können.“Ministerpräsident Volker Bouffier

Nach dem 2. April sind auf Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes dann nur noch wenige so genannte Basisschutzmaßnahmen möglich. Diese lassen Testpflichten und Maskenvorgaben nur noch in wenigen Bereichen zu. In so genannten regionalen Hotspots sollen einige weitere Beschränkungen möglich sein, wenn der Hessische Landtag dies im konkreten Einzelfall beschließt. Auch nach den heutigen Beratungen im Deutschen Bundestag und Bundesrat bleibt jedoch völlig unklar, wie diese Hotspotregeln in einem Flächenland rechtssicher und praktikabel umgesetzt werden sollen, betonte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und kritisierte das Vorgehen der Bundesregierung scharf.

„Der Bund hat hier einen Paradigmenwechsel vorgenommen und trägt auch die Verantwortung dafür.“  – Ministerpräsident Volker Bouffier

Auf dem Höhepunkt der Infektionszahlen die meisten wirkungsvollen Eindämmungsmaßnahmen zu verunmöglichen, die notwendig sein würden, um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und für die verbliebenen Maßnahmen zum Teil nur schwer praktikable Voraussetzungen zu normieren, sei fahrlässig, kommentiert Gesundheitsminister Kai Klose die Entscheidungen aus Berlin.

„Die Anforderungen, die an Hotspots gerichtet werden, sind so hoch, dass sie faktisch ins Leere laufen.“ Gesundheitsminister Kai Klose

Der Ministerpräsident betonte weiter: Wir befinden uns in einer ernsten Lage. Es sind erst 76 Prozent der Bevölkerung geimpft. Die Zahl der Menschen mit schweren COVID-19-Verläufen auf den Intensivstationen stagniert. Dennoch sei Hessen weit von einem Normalbetrieb in den Krankenhäusern entfernt. Und deshalb sei es auch falsch, dass dem Land ab April nur noch wenige Möglichkeiten zur Verfügung stünden, um auf eine sich möglicherweise zuspitzende Infektionslage schnell zu reagieren. Bouffier appellierte erneut, sich jetzt mit der Impfung bestmöglich zu schützen und ab April eigenverantwortlich zu handeln sowie Infektionsgefahren zu vermeiden.

Corona-Regeln ab dem  19. März

Schritt 1: Übergangsphase (20. März bis 2. April):

Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben – auf Basis des bisherigen Entwurfs – bestehen. Dies sind vor allem:

o          Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig.
o          Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen.
o          Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.

Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt am 20. März die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt:

o          Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen.
o          Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben.
o          Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden.
o          Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich.

An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen.

Schritt 2: Ausschließlich „Basisschutzmaßnahmen“ (nach dem 2. April):

Nach dem 2. April ermöglicht der Bund – nach aktuellem Stand – nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Konkret bedeutet dies:

Maskenpflicht nur noch

o          in Krankenhäusern
o          in Alten- und Pflegeheimen
o          bei Pflegediensten
o          in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)

Testpflicht nur noch

o          in Krankenhäusern
o          in Alten- und Pflegeheimen
o          in Schulen

Alle weiteren Schutzmaßnahmen entfallen. Lediglich in so genannten Hotspots können noch einige weitere Schutzmaßnahmen wie eine weitergehende Maskenpflicht, Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bei Publikumsverkehr sowie Abstands- und Hygienekonzepte ermöglicht werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss des Landtags. Als Hotspots gelten Gebiete, in denen sich eine gefährlichere Virusvariante als die bisher bekannten ausbreitet oder in denen das Gesundheitssystem zu überlasten droht.

Das Bundesinfektionsschutzgesetz ist bis zum 23. September befristet.

Foto oben: ©2021 Pixabay / Volker Watschounek

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Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.