Die Landeshauptstadt Wiesbaden wird im Jahr 2026 zum 19. Mal den Integrationspreis verleihen, um erneut herausragendes Engagement im Bereich der Integration zu würdigen.
Der Integrationspreis ist mit 2.500 Euro dotiert und wird seit 2007 jährlich an Einzelpersonen, Vereine, Verbände und sonstige Institutionen und Initiativen aus Wiesbaden verliehen, die sich im Bereich der Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte außerordentlich und in besonderer Weise engagiert haben.
Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner Wiesbadens, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eigenbewerbungen sind möglich. Der Integrationspreis kann pro Projekt oder Maßnahme nur einmal verliehen werden. Bewerbungskriterien sind unter anderem die Pionierfunktion, der innovative Ansatz, die Nachhaltigkeit sowie die Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen des Projektes beziehungsweise der Maßnahme.
Eine zwölfköpfige, unabhängige Jury, die unter anderem aus Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, der für Integration zuständigen Dezernentin, Vertreterinnen und Vertretern des Ausländerbeirats, der evangelischen und katholischen Kirche sowie der jüdischen und islamischen Gemeinden besteht, entscheidet über die Verleihung des Integrationspreises.
Die Verleihung des Integrationspreises wird durch den Oberbürgermeister vorgenommen.
Bewerbungen können formlos bis Mittwoch, 1. April, beim Amt für Zuwanderung und Integration, Alcide-de-Gasperi-Straße 2, 65197 Wiesbaden, per Post oder per E-Mail (integrationwiesbadende) eingereicht werden.




